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Anis Amri verübte 2016 einen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche.

© Foto: -/Bundeskriminalamt/dpa

Attentat vom Breitscheidplatz: Amri-Abschlussbericht listet 32 schwere Polizei-Fehler auf

Mehr als 250 Mängel und 32 grobe Fehler: Der Abschlussbericht der polizeiinternen Taskforce im Fall des Attentäters Anis Amri führt erhebliche Versäumnisse unter anderem bei der Observation auf.

Von Sabine Beikler

Die Berliner Innenverwaltung hat am Donnerstag die Kurzfassung des Abschlussberichts der internen Task Force „Lupe“ veröffentlich, die Versäumnisse und Fehler der Polizei bei der Observation, der Vorgangsbearbeitung und der Telefonüberwachung (TKÜ) des Attentäters Anis Amri untersuchen sollten. Demnach gab es bei der Berliner Polizei 254 Mängel, davon 32 schwere Fehler, die sich auf das Ermittlungsergebnis ausgewirkt hätten. So war die Dokumentation der TKÜ „lückenhaft“, die Observationen fanden nur tagsüber und nicht an den Wochenenden statt. Dass die Observation Mitte Juni 2016 eingestellt wurde, obwohl es einen staatsanwaltschaftlichen Beschluss gab, Amri bis 21. Oktober weiter zu observieren, war bereits eins der Erkenntnisse im Untersuchungsausschuss.

Die Task Force ergänzte, dass die Observation „ohne dokumentierte Begründung“ beendet wurde. Der frühere Sonderermittler Bruno Jost machte den Behörden schwere Vorwürfe: Hätten sie Amri weiter observiert, hätten sie ihn womöglich wegen belegbarer Straftaten als Dealer oder als nachweislich Beteiligter bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung in einer Shisha-Bar verhaften können. Doch letzteres Verfahren hat laut Task Force „gravierende Lücken in der Vorgangsführung“ enthalten. Die Auswertung des Videomaterials sei unzureichend gewesen.

Auch eine Gefährderakte von Amri wurde beim LKA Berlin erst nach dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 angelegt, bei dem zwölf Menschen ermordet wurden. Die Task Force „Lupe“ zählt in dem Bericht auch auf, dass es im Fall Amri eine Abstimmung über das weitere Vorgehen ebenso fehlte wie eine lückenlose Berichterstattung über die Erkenntnisse. Die Task Force empfiehlt eine „Professionalisierung der Einschätzung von überwachten Personen“, die Erarbeitung von Qualitätsstandards zur Gefährderbearbeitung, zur Führung von Akten und die Einrichtung eines Qualitätsmanagements. Offenbar gingen die Ermittler auch nicht optimal mit der Telefonüberwachung um. Die „technischen Möglichkeiten“ in der TKÜ sollten ausgeschöpft werden, rät die Task Force für die Zukunft.

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