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Nach der Attacke gegen einen Polizisten wird das private Tragen einer Waffe diskutiert.

© dpa

Berliner Polizei: Gewerkschaft will privates Waffentragen erlauben

Ein Polizist in Zivil wird niedergestochen, die Gewerkschaft fordert: Beamte sollten ihre Pistole privat tragen dürfen. Das wurde erst 2016 abgeschafft.

Von Laura Hofmann

Nachdem in der Nacht zu Donnerstag ein Kriminalpolizist von einem mutmaßlichen Fahrraddieb mit einem Messer niedergestochen wurde, fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft, dass Berliner Polizisten auch außerhalb des Dienstes wieder Waffe tragen dürfen. „In Zeiten terroristischer Bedrohung und messerstechender Fahrraddiebe kann kein Innensenator den Bürgern und seinen Polizisten erklären, warum die Schusswaffe außerhalb des Dienstes nicht mehr getragen werden darf“, schrieb Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolg), auf Twitter. „Ihr Auftrag, Herr Geisel!“.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) wollte sich am Freitag dazu nicht äußern, die Polizeipräsidentin Barbara Slowik war auf Dienstreise und deshalb ebenfalls nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Polizist musste im Krankenhaus notoperiert werden

Der Beamte befand sich am Mittwochabend auf dem Heimweg, als er am S-Bahnhof Schichauweg einen mutmaßlichen Fahrraddieb entdeckte, der sich am Rad des Polizisten zu schaffen machte. Als der Beamte ihn daraufhin festnehmen wollte, „hat der Mann sofort mit einem Messer zugestochen“. So berichtete es ein Polizeisprecher am nächsten Morgen. Der Polizist erlitt schwere Verletzungen an Rumpf und Beinen und musste im Krankenhaus notoperiert werden. Er befindet sich nicht mehr in Lebensgefahr.

Die aktuelle Rechtslage besagt, dass Polizisten ihre Waffe nur im Dienst oder auf dem Arbeitsweg tragen dürfen. Insofern hätte der verletzte Polizist zum Tatzeitpunkt seine Waffe mit sich führen können. Verpflichtet sind die Beamten dazu allerdings nicht.

Forderungen der Berliner CDU

Die Berliner CDU fordert jetzt, die Nahkampfausbildung und die Eigensicherung der Polizisten zu verbessern. Um das Mitführen von Messern wirksam zu unterbinden, seien zudem Schwerpunkteinsätze mit der Bundespolizei sinnvoll. SPD-Innenexperte Tom Schreiber bezeichnete die CDU-Forderung und auch den Vorstoß der Gewerkschaft als „Trittbrettfahrerei“.

Zwar spricht sich auch Schreiber dafür aus, dass Polizisten das Tragen einer Waffe auch in der Freizeit erlaubt ist, der Einzelfall tauge jedoch nicht für die jetzt verbreitete Hysterie. Die neue Polizeiführung hätte jedoch die Möglichkeit, die Frage erneut zu prüfen.

"Außerdienstliche Vorfälle" sorgten für damalige Geschäftsanweisung

Nach dem Legalitäts- und Opportunitätsprinzip sowie dem Gefahrenabwehrrecht sind Polizeibeamte verpflichtet, auch in ihrer Freizeit einzugreifen, wenn sie Zeuge einer Straftat werden. Doch eine Waffe dürfen sie dafür dann nicht nutzen.

Das war früher anders: Bis zum 1. Juni 2016 war ihnen das Mitführen einer Pistole unter strengen Auflagen in der Freizeit erlaubt. Das änderte sich durch eine Geschäftsanweisung des damaligen Polizeipräsidenten Klaus Kandt. Die Behörde begründete den Schritt mit „einigen außerdienstlichen Vorfällen“. Offiziell wurde nicht bekannt, worauf sie sich bezog; aus Polizeikreisen hieß es, ein Beamter hätte bei einem privaten Waldspaziergang auf ein Wildschwein geschossen.

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