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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Berliner Kammergericht: Prozessauftakt gegen mutmaßlichen IS-Anhänger

Am Mittwoch beginnt der Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bosnier Volksverhetzung und Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung vor.

Von Frank Jansen

Die Einträge bei Facebook waren drastisch. Juden und Kurden wurden als „Affen und Schweine“ beschimpft, die Allah vernichten werde. In einem Video wurden Islamisten glorifiziert, die im syrischen Bürgerkrieg zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ übergelaufen waren. In einem Text wurden Muslime angeprangert, die sich dem IS nicht anschließen. In weiteren Beiträgen wehte die Fahne der Terrormiliz. Nun droht dem mutmaßlichen Autor der Beiträge aus den Jahren 2017 und 2018 eine empfindliche Strafe.

Diesen Mittwoch beginnt am Kammergericht der Prozess gegen Hamdija J. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 41-jährigen Bosnier Volksverhetzung, Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung und das Verwenden von Kennzeichen eines verbotenen Vereins vor. Im September 2014 hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den IS und jegliche Tätigkeiten für die Terrormiliz verboten.

Eine problematische Figur

Ob Hamdija J. damit zu beeindrucken ist, erscheint allerdings fraglich. In der Anklage geht es auch um eine Geschichte, die eine provokative Haltung gegenüber der Justiz vermuten lässt. Die Generalstaatsanwaltschaft spricht von einer verbotenen Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung. Im November 2017 soll Hamdija J. bei Facebook eine Anklageschrift aus einem anderen Verfahren gegen ihn schon vor dem Prozess veröffentlicht haben. Das ist nicht erlaubt, solange die Staatsanwaltschaft die Anklage nicht in der Hauptverhandlung vorgetragen hat. Im damaligen Verfahren hatte ihm die Generalstaatsanwaltschaft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz vorgeworfen. Im letzten Punkt ging es um ein T-Shirt mit einem IS-Kennzeichen.

Im Juni 2018 bekam Hamdija J. dann eine Geldstrafe. Die Sache mit der veröffentlichten Anklageschrift ist nun auch Gegenstand der neuen Anklage. Sicherheitskreise halten den Bosnier für eine hochgradig problematische Figur. Er sei bereits mehrere Dutzend Male mit Delikten aufgefallen, heißt es.

Hamdija J. kam 1992 erstmals nach Deutschland. Ein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt, der Bosnier reiste aus, kam aber 2002 wieder. Da er mit einer deutschen Frau ein Kind hat, darf er in der Bundesrepublik bleiben. Hamdija J. lebt von Sozialleistungen. 2016 gingen die Sicherheitsbehörden Hinweisen nach, er plane einen Anschlag und sei beim IS in Syrien gewesen. Nachzuweisen war das nicht. Der Mann soll allerdings Mitglied einer Chatgruppe gewesen sein, an der auch der jüngste islamistische Attentäter Deutschlands beteiligt war. Ende 2016 kam die Polizei in Ludwigshafen einem Zwölfjährigen auf die Spur, der mit einer selbst gebastelten Nagelbombe den Weihnachtsmarkt in der Stadt angreifen wollte. Der IS hatte das Kind über das Internet angestiftet.

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