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Polizisten kontrollieren im Görlitzer Park einen Mann. Die Grünanlage ist Treffpunkt für Drogendealer und Konsumenten.

© Paul Zinken/dpa

Berliner Gesetz gilt seit einem Monat: Nur fünf Beschwerden über Polizei wegen Diskriminierung

Der große Ansturm bei der Polizei nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz bleibt bislang aus. Auch andere Behörden berichten von wenigen Fällen.

Die Befürchtungen vor allem bei der Polizei waren groß. Die Behörde sorgte sich vor einer Klageflut, Unmengen administrativen Aufwands. Zumindest bislang hat das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG) aber keine Flut von Bürgerbeschwerden zur Folge.

Einen Monat nach Inkrafttreten der viel diskutierten Regelung zählte die Polizei fünf Eingaben von Menschen, die sich aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft diskriminiert fühlen.

Ein Polizeisprecher sagte am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die Beschwerden beträfen eine Kontrolle wegen des Verdachts einer Straftat, eine körperliche Durchsuchung, eine vermeintlich verzögerte Auskunft und in zwei Fällen die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Alle Beschwerden würden geprüft.

Das von der rot-rot-grünen Mehrheit im Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz, das seit dem 21. Juni in Kraft ist, soll Menschen vor Diskriminierung durch Behörden schützen. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten, Sachbearbeitern oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen.

Das Gesetz sorgte bundesweit für Wirbel. Eine breite Front von Kritikern wandte ein, es stelle insbesondere Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere deren Arbeit – was der Senat zurückwies.

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Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes waren Polizisten damit konfrontiert, dass sich Angehörige arabischer Clans oder mutmaßliche Drogenhändler im Görlitzer Park auf das Gesetz beriefen. Polizisten berichteten von „einer stärkeren Emotionalisierung“ bis hin zu Widerstandshandlungen.

Slowik: „Hätten das Gesetz nicht gebraucht“

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte gesagt: „Wir hätten das Gesetz nicht gebraucht.“ Im Jahr 2018 habe es 21 Beschwerden gegen Polizisten wegen Diskriminierung gegeben, 2019 waren es 14 – bei 750.000 Funkwageneinsätzen im Jahr.

„Wir müssen immer rechtlich legitimiert handeln“, sagte Slowik. Beschwerden über diskriminierendes Verhalten seien auch bisher schon möglich gewesen.

Auch in allen anderen Berliner Behörden, für die das LADG ebenfalls gilt, bleiben massenhafte Beschwerden aus. Eine weitere Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei der Justizverwaltung und den Berliner Bezirken hatte das bereits am Wochenende ergeben.

Die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung (LADS) verzeichnete knapp 20 Eingaben, die Bezirke berichteten lediglich über wenige Einzelfälle.

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„Die geringen Fallzahlen der ersten Wochen zeigen, dass die Berliner Verwaltung nicht diskriminiert“, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) damals.

„Das bestätigt unsere bisherige Einschätzung.“ Trotzdem will der Senat sich nun einer länderübergreifenden Untersuchung über Polizeiarbeit und Rassismus anschließen. (mit dpa)

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