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Hungrig lernt es sich schlechter. Schüler beim Essenfassen.

© Marius Becker/dpa

Berliner Gerichtsurteil zum Schulessen: Vegan zu leben ist keine Religion

Schulessen kann nicht auf jede Überzeugung Rücksicht nehmen, meinen Richter. Richtig so, denn Schüler werden auch nicht zwangsernährt. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Ich esse, also bin ich. Mitunter etwas Besonderes. Während viele Große Tischgespräche allein mit dem füllen können, was auf ihren Tellern liegt, haben auch manche Kleine geradezu dogmatische Ernährungsüberzeugungen gewonnen. Es war deshalb überfällig, dass Eltern namens ihrer Kinder gerichtlich vorfühlen, welche Trendkost Ganztagesschulen im Angebot haben müssen. Die vorläufige Antwort: Vegan ist nicht dabei.

Wirklich Überzeugte können das kaum hinnehmen, ist es doch so, dass auf religiösen Schweineverzicht oder vegetarische Befindlichkeit oft Rücksicht genommen wird. Ein Widerspruch? Nein, jedenfalls solange die meisten Essgewohnheiten Ausdruck eher weltlicher Veranlagungen und Gemüsegerichte Angebote sind, die es wegen der Nachfrage gibt. Die Vielfalt ist begrenzt, auch aus praktischen Gründen.

Hinzu kommt, dass kein Kind gezwungen wird, eine Ganztagesschule zu besuchen. Es wird dort auch nicht zwangsernährt. Familien, die für sich Sonderangebote einklagen wollen, können guten Gewissens auf das heimische Kochfeld verwiesen werden. Der Staat garantiert die Freiheit, eigenen Bedürfnissen nachzugehen – aber stillen muss er sie nicht.

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