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Der Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup.

© picture alliance / Patrick Pleul

Berliner Flughafenmanager: Lütke Daldrups Versorgung ist umstritten, aber rechtmäßig

Die Versorgung des BER-Chefs durch das Land Berlin mag unfair erscheinen, aber sie entspricht der Gesetzeslage.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Rechtsstaatliches Handeln stimmt nicht immer mit dem überein, was die Bürger als gerecht und fair empfinden. Das gilt auch für die finanzielle Versorgung des Flughafenchefs Engelbert Lütke Daldrup auf Kosten der Landeskasse. Der langjährige Spitzenbeamte, im Dienst der Stadt Leipzig, des Bundes und des Landes Berlin, erhält – wie berichtet – neben seinem Vorstandsgehalt von 500.000 Euro jährlich noch eine monatliche Pension von 1321 Euro monatlich.

Diese zusätzlichen Einkünfte, über die das ARD-Magazin „Report Mainz“ zuerst berichtete, regt manche Menschen auf. Aber es steht Lütke Daldrup rechtmäßig zu. Grundlage für diese Versorgung aus seiner bisherigen Tätigkeit als Diener des Staates, zuletzt als Staatssekretär „für Strategien für Berlin und Flughafenpolitik“, ist das deutsche Beamtenrecht. Der SPD-Politiker hatte vor knapp einem Jahr, als er zur Flughafengesellschaft wechselte, erst Sonderurlaub „aus sonstigen Anlässen“ ohne Fortzahlung der Bezüge beantragt. Wenig später wurde er auf Beschluss des Senats in den einstweiligen Ruhestand versetzt, während das Landesverwaltungsamt die versorgungsrechtlichen Ansprüche prüfte. Mit dem Ergebnis, das erst jetzt öffentlich wurde.

Hätte es eine andere Möglichkeit gegeben?

Lütke Daldrup steht, trotz Anrechnung seiner komfortablen Bezüge als Manager eines staatlichen Unternehmens in privater Rechtsform, eine monatliche Versorgung in Höhe von 1321,48 Euro brutto zu. Denn das Landesbeamtenversorgungsgesetz regelt in Paragraf 53, dass „Versorgungsberechtigten mindestens ein Betrag in Höhe von 20 Prozent seines jeweiligen Versorgungsbezuges zu belassen ist“. Daran ist nicht zu rütteln. Natürlich hätte der BER-Chef dieses Geld an den Tierschutzverein spenden oder einen Fonds für Flugreisen sozial schwacher Familien einrichten können. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

Hätte es eine andere Möglichkeit gegeben, Lütke Daldrup im März 2017 in Richtung Schönefeld aus dem Berliner Landesdienst zu entfernen? Theoretisch ja. Er hätte unter Berufung auf Paragraf 23 des Beamtenstatusgesetzes nicht den einstweiligen Ruhestand in Anspruch nehmen müssen, sondern die Möglichkeit gehabt, in schriftlicher Form und freiwillig seine Entlassung zu beantragen. Mit der Konsequenz, seine über Jahrzehnte erdiente Beamtenversorgung samt Übergangsgeld komplett zu verlieren.

Der Senat hätte nur den Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung für die Dauer der Dienstzeit nachzahlen müssen, um dem entlassenen Beamten ein späteres Rentnerdasein zu ermöglichen. Man kann davon ausgehen, dass Lütke Daldrup – mit Aussicht auf Entlassung – auf den Flughafenjob verzichtet hätte. Mit seiner Entscheidung hat der Senat auch korrekt gehandelt, denn laut Beamtenstatusgesetz können Staatssekretäre jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.

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