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Eine Prostituierte wartet in einem Bordell auf Kundschaft.

© Andreas Arnold/dpa

Berliner Bordell mit „Flatrate-Prinzip“: Ex-Betriebsrat wegen Zuhälterei, Menschenhandel und Missbrauch vor Gericht

Ein 55-Jähriger bot in seinem Bordell in Mariendorf Gruppensex nach „Flatrate-Prinzip“ an. Die Frauen soll er ausgebeutet, eine 16-Jährige missbraucht haben.

Der einstige Betriebsrat soll Sexarbeiterinnen „vorsätzlich ausgebeutet“ haben: Wegen Menschenhandels, Zuhälterei und Missbrauchs muss sich der 55-jährige Mustafa E. seit Mittwoch vor dem Landgericht verantworten.

Er soll in seinem Bordell in Mariendorf über Jahre hinweg Gruppensex nach „Flatrate-Prinzip“ angeboten haben. Was er Frauen zahlte, sei nicht angemessen gewesen. Einige seien zudem noch keine 21 Jahre alt gewesen. E. wird außerdem vorgeworfen, eine 16-Jährige missbraucht zu haben.

Einer der Verteidiger verlas nun eine Erklärung für den Ex-Betriebsrat eines großen Unternehmens und späteren Bordellchef. Die „Schilderungen“ in der Anklage seien im Wesentlichen richtig, hieß es darin. „Sollte ich mich strafbar gemacht haben, tut mir das leid.“ Die 16-Jährige habe er über das Internet kennengelernt. Sie habe ihm gesagt, dass sie bald 18 Jahre werde. Von seinem Bordellbetrieb habe sie allerdings nichts gewusst. „Es war falsch, Sex mit ihr zu haben.“ Fünf Fälle sind angeklagt.

Bei Flatrate-Sex in seinem Bordell „Erlebniswohnung“ seien jeweils mindestens fünf Freier anwesend gewesen, die so lange bleiben und mit so vielen Frauen verkehren durften, wie sie wollten, heißt es in der Anklage. Im Betrieb des Angeklagten habe „eine Prostituierte in kürzester Zeit mit bis zu 30 Freiern“ verkehrt. Die Frauen seien trotzdem nur für reine Arbeitszeit bezahlt worden - pro Stunde um die 100 Euro.

Da diese Form der Prostitution in besonderer Weise körperlich anstrengend ist, sei es den Frauen häufig nicht möglich gewesen, an einem Tag länger als eine halbe Stunde am Stück zu arbeiten. Sie hätten dann nur anteiligen Stundenlohn erhalten.

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E. erklärte, nach seinem Eindruck hätten die Frauen „freiwillig“ gearbeitet und seien „angemessen“ bezahlt worden. Gegen ihn gibt es ein weiteres Verfahren – in der ersten Instanz erhielt er unter anderem wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger drei Jahre Haft. Derzeit läuft der Berufungsprozess. Seit vier Monaten befindet sich E. in Haft. Der Prozess geht Mittwoch weiter.

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