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Blick von unten auf das Rathaus Neukölln unter blauem Himmel.

© picture alliance / dpa

Berliner Bezirksverordnete: Neuköllner AfD-Fraktion spaltet sich

Drei der sieben Neuköllner AfD-Bezirksverordneten wollen künftig eine eigene Fraktion bilden. Doch welche darf AfD heißen?

Aus eins mach zwei: Am Montag erklärten drei der sieben Neuköllner AfD-Bezirksverordneten, künftig eine eigene Fraktion bilden zu wollen. Das Problem: Beide wollen die AfD sein. „Die bisherige Fraktion wurde aufgefordert, ihren Namen dem Parteiengesetz entsprechend zu ändern“, formulieren die Ausgeschiedenen, die offenbar vom Bezirksvorstand unterstützt werden. Vorausgegangen sei „eine lange Folge von Auseinandersetzungen“ innerhalb des Bezirksverbandes. Ronald Gläser, Pressesprecher des AfD-Landesverbandes, führt die Spaltung auf das relativ geringe Alter der Fraktion zurück: Das bringe schmerzhafte Prozesse mit sich, „die Spaltung ist bedauerlich“, so Gläser.

Derweil ist völlig unklar, ob es laut Berliner Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) überhaupt möglich ist, dass eine Partei durch zwei Fraktionen vertreten wird. Andreas Lüdecke, Vorsitzender der bisherigen AfD-Fraktion, ist sich sicher: Die drei Ausgeschiedenen seien zunächst zwangsläufig fraktionslos und könnten per Gesetz keine eigenständige Parallelfraktion bilden, „weder unter einem neuen Namen noch gar unter dem alten. Folglich kann ihnen auch die Partei keine Namenführungsrechte einräumen.“

Rechtliche Lage noch unklar

Die rechtliche Situation werde aktuell geprüft, heißt es aus der Bezirksverordnetenversammlung. Was als sicher gilt: Eine von beiden Fraktionen müsste wohl ihren Namen oder ihre Parteizugehörigkeit ändern. Doch auch sonst stellt der Schritt die BVV vor Probleme: Sollten beide Fraktionen anerkannt werden, würden beide auch einen Fraktionsvorsitzenden stellen.

„Die AfD Neukölln hat bisher wiederholt Beratungen zu aktuellen Themen blockiert und kein Interesse an echter Sachpolitik für die Neuköllnerinnen und Neuköllner erkennen lassen“, kritisiert Cordula Klein, Fraktionsvorsitzende der SPD. Mit der Aufspaltung in zwei Fraktionen sei nicht zu erwarten, dass die AfD zu einer konstruktiveren Politik finde, sagt Klein weiter. Auch die Grünen fürchten vor allem eine weitere Behinderung der Arbeit: „Für die BVV bedeutet das doppelte Redezeit und doppelte Steuerfinanzierung der Rechtsextremisten“, sagt Fraktionsvorsitzende Gabriele Vonnekold.

Die zusätzlichen Steuermittel stoßen auch der CDU auf: „Durch die Aufteilung erhält die AfD mit einem Schlag doppelt so viel, wie ihr eigentlich zustehen würde“, sagte der Fraktionsvorsitzende Gerrit Kringel. „Hier lohnt es sich einmal, den Parteivorsitzenden Jörg Meuthen zu zitieren: ,dreiste Selbstbedienungsmentalität‘.“

Völlig unklar ist auch, wie die Ausschüsse in der Bezirksverordnetenversammlung künftig aufgeteilt würden. Rechtlich soll die Zahl der Sitze in den Gremien die Verhältnisse in der BVV widerspiegeln. Jede Fraktion muss vertreten sein. Sitzt bislang also nur ein einziger AfD-Vertreter im Ausschuss, so fliegt er nicht raus, sondern die neue Fraktion erhält einen Sitz. Dies könnte wiederum die Mehrheitsverhältnisse verändern, weil die Ausschussgröße auf 13 beziehungsweise 15 Sitze begrenzt ist. Bei nunmehr sechs Fraktionen hieße das, dass entweder die rot-grüne Zählgemeinschaft keine Mehrheit mehr hat oder die Sitze unproportional verteilt werden müssten.

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