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Georg Pazderski sucht nach einem Platz für seine Partei – damit der Parteitag endlich stattfinden kann.

© Christoph Soeder/dpa

Exklusiv

Berliner AfD sagt Parteitag im November ab: Nach Problemen bei der Raumsuche soll das Treffen erst 2020 stattfinden

Am Wochenende vom 9. bis 10. November wollte die Berliner AfD tagen. Jetzt kam die Absage – und gleich eine neue Einladung.

Die Probleme, eine Räumlichkeit zu finden, ließen sich am Ende nicht mehr vor dem geplanten Parteitag Mitte November lösen. In einer Mail wurden die AfD-Parteimitglieder nun offiziell informiert, dass der anstehende Parteitag abgesagt ist. Der Tagesspiegel hatte Informationen über die bevorstehende Absage schon vergangene Woche aus Parteikreisen erhalten.

"Trotz intensivster Suche bis zum letzten Moment in Berlin und im Brandenburger Umland, auch mit tatkräftiger Unterstützung unserer Mitglieder und Brandenburger Parteifreunde, ist es uns leider nicht gelungen, für den vorgesehenen Termin eine angemessene und sichere Lokalität zu finden", heißt es.

Für Januar 2020 habe man aber eine passende Räumlichkeit gefunden – Genaueres wird noch nicht bekannt gegeben. Stattfinden soll der Parteitag nun am 25. und 26. Januar.

Kein Raum für die AfD

Als Ursache für die erneute Absage eines Landesparteitags gelten anhaltende, große Probleme bei der Suche nach einem geeigneten Raum. Bereits Anfang Oktober hatte der Landesvorstand die Parteimitglieder über bis dahin 76 Absagen informiert, die das Gremium während der Suche nach einer Location für den Landesparteitag erhalten hatte.

Wenige Tage später scheiterte auch der Versuch der Verlegung des Treffens nach Brandenburg. Der Inhaber des Hotel-Restaurants „Schloss Diedersdorf“ ließ die Meldung dementieren, der zufolge der Parteitag in seinem Hotel stattfinden werde. Von Bedrohungen gegen seine Person und Mitarbeiter des Hotels ist die Rede.

Das Problem, wenn der Parteitag immer weiter verschoben wird: Die mit Spannung erwarteten Neuwahl des Landesvorstands kann nicht durchgeführt werden. Weil die auf maximal zwei Jahre begrenzte Amtszeit der am 4. November 2017 gewählten Mitglieder des Gremiums zeitnah abläuft, muss ein Notvorstand einberufen werden. Dafür zuständig sind die Mitglieder des jüngst kommissarisch eingesetzten Landesschiedsgerichts. (Tsp)

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