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Was ist erlaubt? Rund 150 Verfahren zum Zweckentfremdungsverbot in Berlin sind noch offen.

© dpa

Berliner Abgeordnetenhaus: Senat plant neues Gesetz für Ferienwohnungen

Im Abgeordnetenhaus geht es heute unter anderem um das Zweckentfremdungsverbots, um Obdachlosenhilfe und Unterrichtsausfälle in Grundschulen.

Von Sabine Beikler

Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) erklärte am Donnerstag in der Fragestunde des Parlaments, eine Novelle des Zweckentfremdungsverbots sei in Arbeit und werde „in Kürze“ den Senat erreichen. Ihr Vorschlag sei, eine eigene Wohnung nicht mehr als 60 Tage im Jahr als Ferienwohnung vermieten zu dürfen. 

Zum Zweckentfremdungsverbot sind derzeit rund 150 weitere Verfahren beim Gericht anhängig; etwa 100 davon sind ausgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 6. April dort einige Regelungen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes zur Prüfung vorgelegt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte an dem Verbot bisher grundsätzlich nichts auszusetzen. Mehrere Kläger hatten allerdings einen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung eingeklagt.

Sozialsenatorin  Elke Breitenbach (Linke) sagte in der Fragstunde, die Kältehilfe für Wohnungslose sei mit 690 Plätzen Anfang November gestartet. Die insgesamt 1000 Plätze, die Rot-Rot-Grün geplant hatte, würden bis Ende des Monats zur Verfügung gestellt werden. Vor allem die Innenstadt-Bezirke seien gefordert. „Wir arbeiten eng mit Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Mitte zusammen.“ Dort würden weitere Unterkünfte entstehen, darunter in drei ehemaligen Flüchtlingsunterkünften. Bisher gebe es keine Rückmeldungen, wie hoch der Bedarf an Kältehilfe-Plätzen in diesem Jahr sein werde. „Wir werden keine Menschen draußen erfrieren lassen.“ Breitenbach betonte, man werde flexibel auf die Witterung reagieren.

Mehr Geld für Lehrer in Festanstellung

Mehr als 80 Prozent des Musikunterrichts in Grundschulen würden ausfallen, monierte CDU-Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner. Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) versprach, diesen Ausfällen entgegenzuwirken. Es mangele aber an Musiklehrern.

Die Finanzstadträte der Bezirke haben ausgerechnet, dass mehrere Millionen Euro jährlich fehlen, um jeden fünften Lehrer schon ab nächstem Jahr fest anstellen zu können. Das wird frühestens 2020 passieren. Rot-Rot-Grün hatte versprochen, den Anteil der fest angestellten Musiklehrer in den bezirklichen Einrichtungen möglichst bald auf 20 Prozent zu verdoppeln. Im bundesweiten Vergleich ein bescheidenes Ziel, aber für Berlin eine deutliche Verbesserung der Lage, denn neun von zehn Lehrern müssen in der europäischen Kulturmetropole seit vielen Jahren von kargen Honoraren leben.

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