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Sebastian Scheel (Die Linke), Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, sieht keinen Grund, etwas an dem Zuschuss zu ändern.

© Jörg Carstensen/dpa

Berlin will weiter draufzahlen: Unnötige Ausgaben für Mieterzuschüsse bleiben

Berlin zahlt eine Förderung, durch die der Bund Geld spart. Der Landesrechnungshof hatte das kritisiert. Ändern soll sich aber nichts.

Nach der Kritik des Landesrechnungshofs am Einsatz von Landesmitteln für Mietzuschüsse im sozialen Wohnungsbau sieht die zuständige Senatsverwaltung keinen Grund, an der Regelung Änderungen vorzunehmen.

Der Landesrechnungshof hatte in seinem am Montag veröffentlichten Bericht bemerkt, dass der vom Land Berlin gezahlte Mieterzuschuss auf die Höhe des zur Hälfte vom Bund erstatteten Wohngelds angerechnet wird.

In Fällen, wo dies den Anspruch auf Wohngeld reduziert oder aufhebt, führt das „zu einer finanziellen Entlastung des Bundes, während sich die Belastung des Berliner Landeshaushalts erhöht“, heißt es vom Rechnungshof.

Die vermeidbaren Kosten für das Land hätten im Jahr 2018 bei 1,78 Millionen gelegen. Die Stadtentwicklungsverwaltung hätte „erkennen müssen“, das die beiden Leistungen in Konkurrenz stehen und dem Land unnötige Kosten verursachen.

Der Mietzuschuss wird seit 2016 gezahlt. Eingeführt hatte ihn die rot-schwarze Koalition unter Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Seine Nachfolgerin Katrin Lompscher (Linke) aktualisierte die Regelung 2017, ohne an der Problematik etwas zu ändern.

Nur 14 Millionen Euro von 142 ausgezahlt

Auch insgesamt fällt die Bilanz des Zuschusses bescheiden aus: Von den im Haushalt dafür zwischen 2016 und 2019 eingestellten 142,1 Millionen Euro wurden in dieser Zeitspanne nur 14,6 Millionen Euro ausgegeben. Die Verwaltungskosten entsprachen dafür 37 Prozent dieser Summe.

An der Praxis will das Haus von Senator Sebastian Scheel (Linke) nun dennoch nichts ändern. „Ziel war es, eine möglichst mieterfreundliche und zeitnah umzusetzende Regelung zu schaffen. Entsprechend wurde nicht auf die gegenseitige Anrechnung von Wohngeld und Mietzuschuss abgestellt“, teilte eine Sprecherin mit.

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Auch sei der Kreis der jeweils förderfähigen Personen unterschiedlich. „Nicht alle Menschen, die einen Mietzuschuss erhalten können, sind auch wohngeldberechtigt.“ So könnten etwa Student:innen und Hartz-IV-Empfänger:innen im sozialen Wohnungsbau auch einen Mietzuschuss erhalten, seien jedoch nicht berechtigt, Wohngeld zu erhalten.

Eine Änderung fordert hingegen der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Gräff. „Wir können uns eine Doppelförderung nicht erlauben. Hier muss das Land Berlin komplett umsteuern.“

Die Mittel könnten genutzt werden, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, so Gräff. Etwa, indem die Belegungsbindung von Wohnungen länger angekauft werde.

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