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Das Landgericht will im Streit um das Berliner Strommetz eine Entscheidung verkünden.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Update

Berlin unterliegt bei Stromnetzvergabe: Gericht bestätigt einstweilige Verfügung durch Vattenfall

Berlin will das Stromnetz wieder selbst betreiben. Vattenfall wehrt sich rechtlich dagegen – das Land könne die Konzession nicht an sich selbst vergeben.

Das Land Berlin hat im Streit um den künftigen Betrieb des Stromnetzes der Hauptstadt vor dem Landgericht eine Niederlage einstecken müssen. Der Vorsitzende Richter entschied am Donnerstag auf einstweilige Verfügung und gab damit der Vattenfall-Tochter Stromnetz GmbH Recht, die bislang das Netz betreibt.

Das Land will die seit rund 20 Jahren privatisierte Stromversorgung wieder verstaatlichen. Nach einem langwierigen Ausschreibungs-Verfahren bekam der landeseigene Betrieb Berlin Energie im März den Zuschlag für 20 Jahre.
Die Stromnetz GmbH legte dagegen eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht ein – und war damit nun vor dem Landgericht erfolgreich. Eine endgültige Entscheidung ist das allerdings nicht. 

Es gilt als sicher, dass der Senat vor das Kammergericht ziehen wird, die letztmögliche juristische Instanz im Vergabeverfahren.

Vattenfall argumentiert, dass das Land Berlin die Konzession nicht an sich selbst vergeben kann. Es gäbe ein Neutralitätsgebot. Es muss „eine strikte organisatorische Trennung geben zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter“, hatte das Berliner Kammergericht im Fall des Gasnetzes geurteilt. (dpa)

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