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Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD), hier beim Besuch der Polizeiakademie. 

© Britta Pedersen/dpa

Berlin streitet um Parkgebühren: Innensenator Geisel will Ausnahmen für Privatfahrzeuge von Beamten im Schichtdienst

Berlins Verkehrssenatorin Günther lehnt Ausnahmen unter Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz ab. Nun soll es ein Chefgespräch geben. 

Von Sabine Beikler

Seit Monaten schwelt ein Streit zwischen Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und Innensenator Andreas Geisel (SPD). Der Senat hatte im Juli 2019 beschlossen, dass im Rahmen der Zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans neben der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung die Parkgebühren für jede Gebührenstufe von ein, zwei und drei Euro auf zwei, drei und vier Euro pro Stunde erhöht werden. 

Dafür erstellte die Umweltverwaltung eine Parkgebührenverordnung. Diese Senatsvorlage wird jedoch seit November von Geisel nicht mitgezeichnet. Denn Geisel will Ausnahmen für Privatfahrzeuge von Mitarbeitern in seinem Verantwortungsbereich, die im Schichtdienst bei Feuerwehr, Polizei und in Ordnungsämtern arbeiten. 

Nach Tagesspiegel-Informationen wird es am Donnerstag am Rande des Plenums ein Chefgespräch mit Günther, Geisel, dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller und Senatskanzleichef Christian Gaebler geben. Justiz- und Finanzverwaltung hatten die neue Parkgebührenverordnung bereits unterzeichnet. 

Laut Verkehrsverwaltung widerspricht eine Ausnahmeregelung jedoch dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Würde die Parkgebührenverordnung mit Ausnahmen verabschiedet, wäre sie verfassungswidrig. Ein Vorstoß zu einer privilegierten Behandlung von Berufsgruppen würde den mit der Parkraumbewirtschaftung verbundenen verkehrspolitischen Koalitionszielen widersprechen.

Im Übrigen sei die privilegierte Behandlung einzelner Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst anderen Schichtarbeitenden auch nicht vermittelbar. Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek sagte, sie könne die Sorgen der Polizisten verstehen. „Allerdings arbeiten viele Berlinerinnen und Berliner im Schichtdienst, zum Beispiel Pflegepersonal, Erzieherinnen oder Verkäuferinnen. Es wäre unfair und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hier eine Berufsgruppe zu bevorzugen.“ 

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Für Schichtarbeitende gebe es bereits Ausnahmen: Betroffene, die ihren Dienst deutlich vor sechs Uhr beginnen oder erst nach Mitternacht Feierabend haben, könnten von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Die Befreiung von Gebühren kostet aktuell 60 Euro für zwei Jahre. 

In Mitte und Friedrichshain gibt es keine Ausnahmegenehmigungen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) widerspricht: „Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg erteilen keine Ausnahmegenehmigungen für Parkgebühren“, sagte der GdP-Vizelandesvorsitzende Stephan Kelm dem Tagesspiegel. Viele Beamte würden nachts in den Dienst gerufen und könnten nur mit dem Privatauto schnell zum Einsatzort kommen. Das Problem mit den Parkgebühren fokussiere sich auf die Innenstadtbezirke, wo es große Dienststellen wie in der Krupp- oder Friesenstraße gebe. „Nur ausgerechnet die Bezirke Mitte und Friedrichshain erteilen keine Ausnahmegenehmigungen“, sagte Kelm. 

Beide Bezirke haben mit Monika Herrmann und Stephan von Dassel Grünen-Bezirksbürgermeister. Die GdP betonte, Geisel habe „Rückendeckung“ zugesichert. Man habe Anfang Juni Verkehrssenatorin Günther um einen Gesprächstermin gebeten, bei dem man über die Problematik sprechen wollte. Sie hätten Antwort erhalten, dass sich ihr Staatssekretär Ingmar Streese mit der GdP treffen wolle. 

„Bei allem Respekt für Herrn Streese“ habe man aber gern mit Günther direkt sprechen wollen – oder direkt mit dem Regierenden Bürgermeister. Kelm hofft nun auf eine Lösung für rund 2000 Beamte bei der Polizei im Schichtdienst.

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