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Protest. Deutscher Wald oder Flüchtlingsheim – diese Frage beschäftigt die Menschen in Zehlendorf.

© Thilo Rückeis

Berlin-Lichterfelde: Naturschützer legen Widerspruch gegen Flüchtlingsunterkunft ein

Wo Wildbienen sind, ist kein Platz für ein MUF, findet der BUND - und legt Widerspruch gegen die Baupläne am Dahlemer Weg ein.

Der Kampf um die Natur und der Widerstand gegen die Bebauung der urwüchsigen Grünfläche am Dahlemer Weg 247 in Zehlendorf wird intensiver. Sowohl der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) als auch die Bürgerinitiative „Lebenswertes Lichterfelde“ mit ihren 2000 Mitgliedern haben Widerspruch gegen die Pläne des Bezirks eingereicht. Auf einem Teil der geschützten Grünanlage soll eine Modulare Unterkunft (MUF) für 500 Flüchtlinge errichtet werden. Das Thema bewegt die Zehlendorfer enorm, der Kampf um den Erhalt der Grünfläche tobt seit Monaten.

Tilman Heuser, der Landesgeschäftsführer des BUND, begründete seinen Einspruch unter anderem damit, dass sich das Bezirksamt nicht ausreichend mit Alternativstandorten und anderen Belangen, etwa dem Umweltschutz, befasst habe. Vielmehr sei das Bezirksamt „wohl fälschlich“ davon ausgegangen, „es müsse der Aufforderung des  Senats, die Grünanlage zum Zweck der Bebauung mit MUFs freizugeben, zwingend nachkommen“.

Das Areal sei wichtig fürs Stadtklima

Heuser nahm Bezug auf die Flächennutzungspläne seit 1984 sowie das Landschaftsprogramm, in denen die Fläche als Grünfläche ausgewiesen sei. Auf so einer Fläche könnten nach dem „Entwicklungsgrundsatz 6“ grundsätzlich „keine Baugebiete und andere baulichen Nutzungen entwickelt werden“. Planungsrechtlich sei eine Bebauung nicht zulässig. Heuser weist in seinem Schreiben auf die Bedeutung des Naturschutzes hin. „Stadtklimatisch weist die Grünfläche nach den Planungshinweisen Stadtklima 2015 die höchste Schutzwürdigkeit auf.“

Der BUND-Funktionär zitiert auch aus einem Schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom Februar 2019. Dort heißt es: „Da für das Grundstück keine Baufluchten existieren, liegt hinsichtlich der überbaubaren Grundstücke keine verbindliche Bebauungsplanregelung vor. Dies betreffend richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens aufgrund der Lage in einem größeren Freiraum (...).“

Es gebe auch keine überwiegenden Gründe des Allgemeinwohls für die Bebauung, schreibt Heuser. Der Bau von Unterkünften für Flüchtlinge diene zwar unbestritten diesem Allgemeinwohl, doch am Dahlemer Weg überwögen andere Belange, vor allem der Naturschutz. Zudem seien Alternativstandorte vorhanden. Genau das bestreitet jedoch der Bezirk. Der Naturschutz spielt auch für die Bürgerinitiative eine große Rolle. „Die Planungen zum Bau der MUFs schränkt den Lebensraum der streng geschützten Wildbienen, Fledermäuse und weiterer Tierarten ein“, schreibt Henning Gerlach, der Vorsitzende von „Lebenswertes Lichterfelde“, in seinem Widerspruch. „Das Biotop dient als überlebenswichtiges Rückzugsgebiet für geschützte Tierarten.

Es handelt sich "grundsätzlich um Bauland"

Aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung „liegt das Grundstück in einem Gebiet, für das hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung der Baunutzungsplan vom 28.12.1960 (...) mit den planungsrechtlichen Vorschriften (...) und mangels Straßen- und Baufluchtlinien als einfache übergeleitete Bebauungsplanregelung weiter gilt.“ Danach handele es sich um ein allgemeines Wohngebiet (...). „Da für das Grundstück keine Baufluchtlinien existieren, liegt hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche keine verbindliche Bebauungsplanregelung vor.“

Die modulare Flüchtlingsunterkunft wäre als Anlage für soziale Zwecke im allgemeinen Wohngebiet (...) ausnahmsweise zulässig; eine spätere Wohnnutzung – bei MUFs generell als Zielsetzung eingeplant – wäre allgemein zulässig. „Bei dem Grundstück handelt es sich planungsrechtlich grundsätzlich um Bauland.“ Eine abschließende Beurteilung könne aber nur abgegeben werden, wenn konkrete Unterlagen vorlägen.

Das kann dauern. Denn am Zug ist jetzt erstmal das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.

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