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Das eine könnte ruhig länger leuchten, oder?

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Berlin-Lichtenberg: Ist der Weg zu schaffen? Ärger um Grünphasen für Fußgänger

Ein Leser beschwert sich, der Senat prüft und antwortet. Hier ein Beispiel aus Berlin und die Stellungnahme der Experten.

Dauerärger um die Fußgängerampeln - für viele in der Stadt Tag für Tag eine Hetzerei. Dass Berliner auch mal sprinten müssen, um innerhalb der (viel zu kurzen) Ampelphase auf die andere Straßenseite zu gelangen, hatten wir neulich hier thematisiert. Und auch jetzt wieder im Tagesspiegel-"Checkpoint".

Ein Leser hatte sich mit genau dieser Kritik an den Senat gewandt hat. Seine Kritik bezieht sich beispielhaft auf eine Ampel in Berlin-Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg. Es geht um die Kreuzung Hauptstraße Ecke Hildegard-Marcusson-Straße: „Man steht dann mit Kindern oder mit dem Kinderwagen mitten auf der Straße zwischen zwei Straßenbahngleisen und dem Autoverkehr". Jetzt liegt die Antwort aus der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutzvor, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.

Hier ist sie: „Die Planung von Lichtsignalanlagen (LSA) erfolgt auf Grundlage der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Diese geben unter anderem vor, dass die Freigabezeit für Fußgängerinnen und Fußgänger mindestens so groß sein muss, dass die halbe Furtlänge während der Grünzeit abgelaufen werden kann. An diese Freigabezeit schließt sich die sogenannte Zwischenzeit an. Diese ist so berechnet, dass auch Fußgänger, die im letzten Moment bei Grün die Furt betreten, diese in normaler Geschwindigkeit ohne Gefährdung durch einfahrende Verkehre räumen können. Diese Kriterien werden an der von Ihnen genannten LSA eingehalten. Es ist nicht erforderlich, dass Fußgängerinnen und Fußgänger die Furt innerhalb der Freigabezeit überqueren, vielmehr erlaubt die Freigabe das Betreten der Furt. Das sichere Räumen der Furt ist während der Rotzeit durch die oben beschriebene Zwischenzeit gewährleistet.“ Kein Scherz.

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