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© W. Grubitzsch / picture alliance / dpa

Berlin-Kreuzberg: Kitakläger wollen Schadensersatz

Ein Betreuungsplatz wurde zwar gefunden, aber ein Monat musste überbrückt werden. Jetzt soll das Amt dafür zahlen.

Ein Kitaplatz wurde inzwischen zwar gefunden, aber ihre Kosten für die zwischenzeitliche Notbetreuung wollen sich die Kreuzberger Eltern ersetzen lassen: „Wir haben dem Jugendamt die Kosten für die Betreuung in Rechnung gestellt und eine Frist bis 15. März gesetzt“, teilte die betroffene Mutter aus Kreuzberg, Louisa Sombart*, am Freitag auf Anfrage mit.

Scheeres spricht von 35.000 neuen Kitaplätzen

Wie berichtet hatte die Familie versucht, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz einzuklagen. Zwischenzeitlich hatten die Großeltern bei der Betreuung einspringen müssen: Sie zogen zeitweise extra von Hamburg nach Berlin um.

Da Erzieherinnen fehlen, entschied das Verwaltungsgericht in dem Fall kürzlich, dass die Eltern keinen Kitaplatz bekommen, sondern nur einen „Aufwendungsersatz“ beanspruchen könnten. Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) betonte bei einer IHK-Veranstaltung am Freitag, Berlin habe 35.000 neue Kitaplätze geschaffen. Angesichts der Berichte über Kitaklagen sprach sie von einer „schrägen Debatte“. Es werde „eine Sau durchs Dorf getrieben“, sagte Scheeres und erwähnte dabei, dass die Kreuzberger Kitaklägerin inzwischen einen Platz gefunden habe. Wie berichtet, schätzt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Zahl der noch bis zum Sommer fehlenden Kitaplätze auf bis zu 3000.

Spandaus Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) schrieb dazu auf Twitter, die SPD zu erneuern, werde nur gelingen, "wenn wir die Lebensrealität der Menschen nicht leugnen wie bei Hartz IV und Kitaplatzmangel". Andernfalls werde die SPD "bald nicht mehr gebraucht".

Weitere Klagen sind anhängig

Zurzeit sind weitere Klagen anhängig. Die mit dem Kreuzberger Fall befasste und auf Kitathemen spezialisierte Rechtsanwältin Loreena Melchert geht davon aus, dass ein "Aufwendungsersatz" nicht das ist, was dem Gesetzgeber vorschwebte, als er den Rechtsanspruch verankerte. Sie hofft, dass das in zweiter Instanz geklärt wird.

Die Kreuzberger Klägerin sagte am Freitag auf Anfrage, dass sie den Kitaplatz selbst, also nicht durch Hilfe des Jugendamtes gefunden habe. "Wir haben einen Platz in Kreuzberg bekommen. In der Kita standen wir schon länger auf der Warteliste, und eine Familie ist weggezogen. Deshalb wurde der Platz frei".

*Name geändert.

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