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In der Nähe des Görlitzer Parks streiten sich zwei Nachbarn, seit einem Jahr auch vor Gericht.

© DPA

Berlin-Kreuzberg: Ein Punk hofft auf den Staat

Ein Punk macht Krach, die Nachbarin stört das. Jetzt soll sie aufhören, zu behaupten, er sei zu laut. Gestritten wird vor Gericht.

In Kreuzberg klagt der Punk. Vor dem Amtsgericht, es ist ein Kampf der Alternativ-Generationen, denn in Kreuzberg sind die Nächte bekanntlich lang. Aber nicht jeder mag das. Es geht um Anton G., 30 Jahre alt, Mitglied einer Berliner Punkband. Er will seiner Nachbarin Getrud G. per Gerichtsbeschluss etwas verbieten lassen: Sie soll aufhören zu behaupten, er sei zu laut.

Beide wohnen Nahe dem Görlitzer Park in einem Haus, das die besten Zeiten lange hinter sich hat, sie seit zwölf Jahren, er seit sieben. Frau G., 67 Jahre alt, erscheint im grünen Flausch-Pulli zur Verhandlung, Boots, Marke Doc Martens, an den Füßen, pink-farbener Lippenstift, blonde schulterlange Haare. Ein bisschen in die Jahre gekommener Kreuzberg-Chic. Bevor sie in Rente ging, war sie Künstlerin und Fotografin.

Anton G. bleibt ein Phantom, er kommt nicht. „Da habe ich klar Schuld“, sagt sein Anwalt zum irritierten Richter, „er will die Konfrontation meiden und ich habe ihm gesagt, er müsse nicht erscheinen“. Eigentlich war für die beiden Nachbarn persönliches Erscheinen angeordnet.

Er ist nachtaktiv, sie würde gerne wieder schlafen

Gertrud G., die direkt über dem Kläger wohnt, sieht die Situation so: Seit Anton G. vor sieben Jahren in das Kreuzberger Hinterhaus gezogen ist, sei es laut, oft – und das auch noch nachts. „Er ist nachtaktiv und will sich das nicht nehmen lassen, aber ich kann nicht mehr schlafen“, sagt sie. Deswegen schreibt sie Lärmprotokolle und schickt diese an die Hausverwaltung.

Ihr Nachbar findet das nicht gut. „Vor zwei Jahren kam ein Brief von seinem Anwalt: Ich sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben“, berichtet Frau G. „Wenn ich weiterhin sage, er sei zu laut, soll ich 250.000 Euro zahlen oder sechs Monate in Haft.“ Unterschrieben hat sie nicht. Inzwischen wird seit mehr als einem Jahr vor Gericht verhandelt.

Eine Unterschriftensammlung für die Unschuld

Laut sei es immer noch, sagt Frau G. Und wenn es zu laut wird, rufe sie die Polizei. „Die Wohnung wurde zwei Mal geräumt, er musste Bußgeld zahlen“, sagt sie. Die Zeugen, die am Donnerstag ihre Sicht der Dinge schilderten, geben Frau G. recht: „Ich könnte bei dem Lärm nicht schlafen“, sagen beide. Sie sind Bekannte von Frau G., die sie nachts gerufen hat, um den Krach zu bezeugen. Keiner von ihnen wohnt in dem Haus.

Trotzdem scheint Anton G. darauf zu bestehen, dass er nicht zu laut sei – oder dass seine Nachbarin das wenigstens nicht mehr behaupten soll. Er habe diverse Zeugen, die bestätigen, dass die Lautstärke in seiner Wohnung völlig normal sei. Im Haus ist eine Unterschriftensammlung herumgegangen, die seine Unschuld bestätigen soll. Sie liegt allen Beteiligten vor.

Frau G. kann darüber nur den Kopf schütteln: Die, die ihm zustimmen, wohnten entweder so, dass sie von dem Lärm gar nichts mitbekommen können, oder sie seien seine Freunde, die regelmäßig in Anton G.s Wohnung sitzen. „Das, was ich in meiner Wohnung höre, klingt als wohne ich über einer Kneipe.“

Der Richter scheint, als sei auch er nicht sicher, was er davon halten soll: „Das ist schon ein ungewöhnlicher Fall“, sagt er. Anfang Mai wird geurteilt, nicht darüber, ob Anton G. wirklich zu laut ist, sondern darüber, ob Gertrud G. es auch sagen darf.

Julia Kopatzki

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