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Wer "systemrelevant" ist, erklärt die Innenverwaltung auf einer langen Liste. Gehören Sie dazu?

© Daniel Reinhardt/dpa

Berlin kehrt zur Notbetreuung zurück: Liste systemrelevanter Berufe umfasst jetzt 31 Seiten

Die Kitas schließen und wieder stellt sich die Frage: Wer ist „systemrelevant“ und hat Recht auf Notbetreuung? Der Senat gibt Antwort - auf 31 Seiten.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat der Berliner Senat am Donnerstag entschieden, die Kitas in der Stadt wieder zu schließen. Ab kommenden Donnerstag, den 8. April, arbeiten diese dann nur noch in Notbetrieb. Anspruch auf eine solche Notbetreuung haben:

  • Kinder, von denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.
  • Kinder von Alleinerziehenden.
  • Kinder mit besonderem pädagogischem Förderbedarf.
  • Vorschulkinder.

Aber was heißt "systemrelevant" überhaupt? Die Senatsinnenverwaltung hat eine mittlerweile 31-seitigen Liste aller Berufe zusammengestellt, die dazugehören. Hier können Sie die Liste als PDF herunterladen. Noch im Januar umfasste die Liste lediglich 28 Seiten - schon damals staunten jedoch viele über den Umfang.

In allen Fällen gilt aber auch als Voraussetzung, dass Eltern dringend auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Eltern sind aber dazu aufgerufen, genau zu prüfen, ob sie die Betreuung nicht anders sicherstellen können. Durch die Bereitstellung von Tests für die Mitarbeiter:innen (zwei Tests pro Person und Woche) sowie ihre Einladung zum Impfen sollen Risiken weiter verringert werden.

Für Kita-Kinder gilt außerdem eine Testpflicht bei Erkältungssymptomen. Das negative Ergebnis darf beim Ankommen in der Kita nicht älter als 24 Stunden sein. Wer krank ist, ohne einen negativen Test vorweisen zu können, wird nicht mehr betreut. Das soll Schließungen vorbeugen.

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Hier gibt es weitere Informationen: Für Fragen von Eltern, die nicht vor Ort in den Kitas geklärt werden können, bietet die Senatsverwaltung weiterhin eine Kita-Hotline an. Sie ist werktags zwischen 9 und 13 Uhr unter Tel. 030/90227-6600 erreichbar. Per Mail können auch schriftliche Fragen geschickt werden. Zahlreiche weitere Informationen zu Detailfragen hat die Senatsverwaltung auch auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

Um Kitas und Eltern gleichermaßen zu entlasten, hat der Senat privat organisierte Kinderbetreuung für Kinder von bis zu 12 Jahren erlaubt. Dafür müssen sich zwei Haushalte in einer festen Gemeinschaft zusammenfinden und ihre Kinder wechselseitig betreuen. (Tsp)

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