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Bislang werden die Kriegsflüchtlinge noch von den Sozialämtern der Bezirke nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt.

© dpa / Heiko Rebsch

Berlin bereitet Systemwechsel vor: Flüchtlinge sollen schnell Sozialleistungen vom Jobcenter bekommen

Von Juni an werden ukrainische Flüchtlinge von den Jobcentern betreut. Sozialsenatorin Kipping findet das gut - und sieht darin einen Erfolg Berlins.

Für ukrainische Kriegsflüchtlinge steht ein Systemwechsel an. Vom 1. Juni an sind für ihre Betreuung bundesweit nicht mehr die Sozialämter, sondern die Arbeitsagenturen zuständig.

In Berlin sollen sie möglichst schnell Zugang zu Sozialleistungen durch die Jobcenter bekommen, wie Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) am Dienstag mitteilte. Für die Geflüchteten sei das ein großer Fortschritt, sagte Kipping.

Für sie gilt dann nicht mehr das Asylbewerberleistungsgesetz. Sie können stattdessen bessere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen. „Wir tun alles dafür, dass es keinen Leistungsabbruch gibt“, versicherte die Senatorin für Arbeit, Soziales und Integration. „Die Jobcenter und die Sozialämter stimmen sich schon jetzt eng ab.“

Der Wechsel zu den Jobcentern sei ein Verhandlungserfolg des Landes Berlin bei den Diskussionen mit dem Bund, insbesondere der der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD), sagte Kipping. „Wir waren die ersten, die sich dafür stark gemacht haben.“

Nachträgliche erkennungsdienstliche Erfassung von Tausenden Flüchtlingen

Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben ist für Geflüchtete aus der Ukraine ab dem vollendeten 14. Lebensjahr künftig eine erkennungsdienstliche Behandlung vorgeschrieben.

Das gilt nach Senatsangaben auch für die mehr als 20 000 Personen, die vom Landesamt für Einwanderung schon eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre bekommen haben, bisher aber noch nicht erkennungsdienstlich behandelt worden sind.

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Insgesamt gibt es drei verschiedene Gruppen: Ukrainische Geflüchtete, die bis Ende Mai beim Landesamt für Einwanderung (LEA) eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, können ab Anfang Juni einfach Sozialleistungen von den Jobcentern erhalten, die nachträgliche erkennungsdienstliche Behandlung soll bis Ende Oktober möglich sein.

Dagegen müssen ukrainische Geflüchtete, die online einen Antrag beim Landesamt für Einwanderung gestellt haben, aber bis Ende Mai keinen Termin für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim LEA haben, sich zunächst erkennungsdienstlich behandeln lassen. Und drittens müssen alle, die ab Ende Mai in Berlin ankommen, sich als erstes im Ankunftszentrum in Tegel registrieren und erkennungsdienstlich behandeln lassen, wenn sie nach Berlin verteilt werden.

Kipping räumte ein, dass es beim Thema Registrierung noch oft Verunsicherung gebe. Wer nicht die vom Senat festgelegten Bedingungen erfülle, komme nach einer Registrierung möglicherweise in ein anderes Bundesland, räumte die Linke-Politikerin ein. Aber man habe eine Krankenversicherung und auch eine Arbeitsgenehmigung.

„Damit kommt man in den Genuss von sämtlichen Arbeitsschutzstandards, die es in Deutschland gibt“, sagte Kipping. „Und wenn man keine Arbeit findet, hat man Anspruch auf Sozialleistungen.“ (dpa)

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