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Ohne Mindestabstand: der Senat diskutiert, ob Großveranstaltungen für Geimpfte und Genesene in Berlin wieder erlaubt werden.

© Axel Heimken/dpa

Update

Berlin bald wie Hamburg?: Senat diskutiert über 2G-Regel für Veranstaltungen – Müller hat Zweifel

Berlins Wirtschaftsverwaltung fordert größere Freiheiten für Geimpfte und Genesene. Weitere Themen bei der Senatssitzung: Quarantäne, Corona-Ampel, Clubs.

Von Sonja Wurtscheid

Für Geimpfte und Genesene könnten in Berlin bald wieder Veranstaltungen mit bis zu 25.000 Besucher:innen möglich sein. Das schlägt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in einem Entwurf der neuen Corona-Verordnung vor, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Auf Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Geimpfte und Genesene zugelassen wären – nach der sogenannten „2G-Regel“ – sollte zudem die Pflicht zum Einhalten des Mindestabstandes entfallen. Für das Veranstaltungspersonal fordert die Senatsverwaltung für Kultur und Europa eine Testpflicht.

Über diese möglichen Regeln für 2G-Veranstaltungen berät und entscheidet der Senat am Dienstag. In Hamburg etwa haben etwa Gastwirte seit Samstag die Wahl: nur noch Geimpfte und Genesene reinlassen oder auch negativ Getestete?

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller sieht beim 2G-Optionsmodell allerdings noch einige offene Fragen. „Ich halte den Hamburger Weg, mit der sogenannten 2G-Regel wieder mehr Normalität zu ermöglichen, in dieser Form noch nicht für praktikabel“, sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur. „So weit sind wir noch nicht, weil es hier noch viele offene, auch verfassungsrechtliche Fragen gibt“, warnte der SPD-Politiker, der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist.

So gebe es zwar Bereiche, in denen private Anbieter oder Betreiber auf diese Weise regeln können, dass nur Geimpfte und Genesene zum Beispiel in ein Restaurant dürften. „Nicht geklärt ist aber die Regelung für unter 12-Jährige oder Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können“, sagte Müller. „Das wird dann zum Beispiel bei Sport- und Kulturveranstaltungen problematisch.“

Quaratäneregeln an Schulen: Fünf statt 14 Tage

Der Senat befasst sich außerdem mit den Quarantäneregeln an Schulen, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Nach Informationen des Tagesspiegels ist geplant, Kontaktpersonen von Infizierten statt wie bisher 14 künftig nur noch fünf Tage zu isolieren.

Mit dem Vorschlag stellte sich Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) gegen die Berliner Amtsärzte, die zuvor etwas anderes gefordert hatten. Sie wollten die Quarantänepflicht auf Kontaktpersonen innerhalb der Familie beschränken, etwa auf Geschwisterkinder.

Änderung der Corona-Ampel und Partys in Clubs

Weitere Themen im Senat sollen der Sprecherin zufolge eine Änderung der Corona-Ampel sein sowie die Umsetzung des Beschlusses des Berliner Verwaltungsgerichts zu Partys in Clubs.

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Die Gesundheitsverwaltung legt bei der Senatssitzung einen Vorschlag vor, wie sie an die veränderte Pandemiesituation mit deutlich mehr Geimpften angepasst werden kann.

Bei den Indikatoren sollen voraussichtlich weiterhin die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen und der Anteil von Covid-Patienten auf Intensivstationen berücksichtigt werden. In der Überlegung ist, auch die sogenannte Hospitalisierung einzubeziehen, also den Anteil der Covid-Patienten, der stationär im Krankenhaus behandelt werden muss.

Aus den Daten dieser drei Indikatoren lässt sich nach Einschätzung von Experten besser als bisher die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems ablesen. Der Senat will über das Thema beraten und voraussichtlich auch entscheiden.

Außerdem soll die Berliner Infektionsschutzverordnung an eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin angepasst werden: Es hat vor rund zehn Tagen das generelle Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt (Az.: VG 14 L 467/21). Danach dürfen entsprechende Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen in Clubs und Diskotheken nicht mehr untersagt werden. (mit dpa)

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