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Die Initiative "Berlin autofrei" will die Autofahrten in der Stadt stark reduzieren.

© Christoph Soeder/dpa

„Berlin autofrei“ ändert Gesetzentwurf: Initiative hofft auf Unterschriftensammlung schon ab Sommer

Die Initiative „Berlin autofrei“ hat den Gesetzentwurf für das Volksbegehren abgeschwächt. Die Aktivisten hoffen, dass der Senat bald grünes Licht gibt.

Würden die Pläne des Volksbegehrens „Berlin autofrei“ in der Hauptstadt umgesetzt, kämen auf viele Autofahrer:innen massive Einschränkungen zu. Nun allerdings haben die Initiator:innen des Volksbegehrens „Berlin autofrei“ ihren Gesetzentwurf in einem entscheidenden Punkt abgeschwächt.

„Wir haben die Sachgrundbegrenzung der Fahrten aus dem Entwurf gestrichen“, sagte Sprecherin Nina Noblé. Bislang sah der Gesetzestext der Initiative vor, private Autofahrten innerhalb des S-Bahnrings größtenteils zu verbieten. Ausgenommen sein sollten davon bis zu zwölf Fahrten pro Person und Jahr, wenn diese einem der im Gesetzentwurf definierten Gründe wie dem Transport oder Urlaubsreisen dienten.

Beim Sammeln der Unterschriften seien dazu immer wieder Fragen gestellt worden, so Noblé. „Für viele war nicht klar, warum sie die zwölf Fahrten begründen müssen.“ In der Gruppe setzte sich die Haltung durch, dass die Regel „rechtlich vielleicht nicht ganz tragbar und auch nicht praktikabel“ gewesen wäre. Die Anlässe wurden daher nun aus dem Text gestrichen. Ist das Volksbegehren erfolgreich, wären demnach grundsätzlich pro Person und Jahr noch zwölf Autofahrten im Berliner Zentrum möglich.

Ohne die Einschränkung würde die Autonutzung erleichtert, sagte die Sprecherin. Außerdem falle der Eingriff in die Privatsphäre kleiner aus. „Wir erhoffen uns dadurch mehr Zuspruch.“ Zudem entfalle dadurch auch die Prüfung durch die Berliner Verwaltung, ob eine Fahrt tatsächlich den Gründen entspricht, die angegeben wurden – ein kaum zu kontrollierender Sachverhalt, wie auch die Initiatoren einsehen mussten.

Zeitlich gerät das Volksbegehren dadurch in Verzug. „Wir haben länger überlegt, ob wir das machen, weil es den Zeitplan nach hinten schiebt, aber wir haben viel Feedback bekommen und uns entschieden, dass es besser ist das zu ändern“, sagte Noblé.

Nächste Unterschriftensammlung soll im Sommer starten

Statt bis 5. Januar hat die Innenverwaltung wegen der Änderung nun bis Anfang März Zeit, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs zu prüfen. Die Initiative allerdings hofft auf ein Ergebnis bis Anfang Februar.

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Danach bleiben dem Abgeordnetenhaus vier Monate, das Gesetz anzunehmen oder abzulehnen, ansonsten kommt es zur nächsten Runde der Unterschriftensammlung. Für deren Umsetzung bekommt die Initiative bis zu drei Monate Vorbereitungszeit - die man allerdings nicht ausreizen will, wie Noblé betont: „Wir werden versuchen, schon im Sommer damit zu beginnen.“

In vier Monaten müssen dann 175.000 Unterschriften gesammelt werden. Die Initiative sieht sich dafür gerüstet. „Wir haben viel Zuspruch bekommen und bauen weiter unsere Strukturen auf.“ Ungefähr 150 aktive Unterstützer seien es derzeit, mit 50 Kiezteams habe man in der ersten Phase Unterschriften gesammelt.

Nun gehe es darum, deren Zahl weiter auszubauen. „Wir wollen mit einer Kampagne nochmal expandieren und mehr Leute hinzugewinnen. Auch durch das Volksbegehren sieht Noblé die Verkehrswende mehr in der öffentlichen Diskussion angekommen. „Das Thema ist berlinweit viel publiker geworden.“

Auf das Volksbegehren mit seinen weitrechenden Forderungen verzichten wollen die Initiatoren unter diesen Voraussetzungen dennoch nicht. „Wir halten unser Volksbegehren auf jeden Fall für notwendig. Es braucht den gesamten Blick, eine radikalere Lösung und ein Bestreben, nicht nur Infrastruktur auszubauen, sondern auch den Autoverkehr einzuschränken“, sagt Noblé.

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