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Berlin 2030 - Unsere Serie blickt in die Zukunft (6): Eine Chronik zur Berliner Verwaltung

Die Modernisierung von Staat und Gesellschaft funktioniert nur mit festen Strukturen und einer geregelten Verwaltung, lesen Sie hier die Entwicklung von 1809 bis heute, wie Berlin sich geordnet hat.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

1809

Nach dem Abzug der französischen Truppen aus Berlin bemühte sich eine Gruppe von Reformern um Karl Freiherr vom Stein um eine Modernisierung von Staat und Gesellschaft. In Berlin wurde am 1. April 1809 eine neue Städteordnung eingeführt und zeigte nachhaltige Wirkung. Sie machte den Weg zur kommunalen Selbstverwaltung frei, eine Stadtverordnetenversammlung wurde gegründet, ein ausgesuchter Kreis

der Bürger konnte politisch mitbestimmen.

1920

Sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke wurden am 27. April 1920 per Gesetz zur neuen Stadtgemeinde Berlin zusammengeführt und in 20 Bezirke gegliedert. Im Osten Berlins kamen später Marzahn, Hellersdorf und Hohenschönhausen hinzu.

Mit der Gebietsreform 2001 wurde die Zahl der Bezirke von 23 auf 12 verringert und in der Verfassung verankert, dass sie sämtliche örtlichen Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen dürfen. Mit Ausnahme der Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung. Die kommunale Selbstverwaltung ist in Berlin also hauptsächlich Sache der Bezirke.

1993

Die ersten bezirklichen Bürgerämter wurden 1993/94 in Weißensee und Köpenick als Modellversuch gegründet. Bis 2005 wurde das System des öffentlichen Bürgerservice flächendeckend auf Berlin ausgedehnt. Aktuell gibt es 57 stationäre und mobile Bürgerämter, die schätzungsweise 250 verschiedene Dienstleistungen anbieten, mit gut sortierter Präsenz im Internet.

Mit dem Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz vom 17. Mai 1999 wurde die Berliner Verwaltung als Dienstleister für Bürger und Wirtschaft definiert.

1995

Mit einer Verfassungsreform wurden 1995 Elemente einer Volksgesetzgebung eingeführt. Volksbegehren, -entscheide und -initiativen ermöglichen den wahlberechtigten Berlinern eine verbindliche Mitwirkung an Gesetzen und politischen Entscheidungen. 2005 wurden vergleichbare Instrumente auch auf bezirklicher Ebene eingeführt, damit die Bürger auch kommunal begrenzte Entscheidungen mit beeinflussen können.

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz von 1999 erhielt jeder Bürger das Recht auf Einsicht in die Akten der Landes- und Bezirksverwaltung.

Die Hauptstadtregion, ihre Chancen, ihre Herausforderungen - Unsere Serie "Berlin 2030" blickt in die Zukunft.

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