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Die rot-rot-grünen Koalitionäre werfen einen Blick in den Koalitionsvertrag.

© Kay Nietfeld/dpa

Bericht des Landesrechnungshofs: Wo Berlin am meisten Steuergeld verschwendet

Von der Integration bis zu öffentlichen Bauten: Der Landesrechnungshof kritisiert in seinem neuen Bericht viele Fehler von Senat und Bezirken – und zu hohe Schulden.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Berlin hat viel Geld, aber „die Lage ist nicht rosig“, sagte der Vize-Präsident des Landesrechnungshofs, Django Peter Schubert, als er am Freitag den Jahresbericht seiner Behörde vorstellte. Noch immer liege Berlin bei der Pro-Kopf-Verschuldung (etwa 16.500 Euro) nach Bremen und Saarland an dritter Stelle im Bundesvergleich. Der Rechnungshof fordert auch deshalb, dass die ab 2020 geltende Schuldenbremse für Bund und Länder in der Berliner Verfassung verankert wird. Rot-Rot-Grün hat bisher nur vage angekündigt, eine Art Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung festzulegen.

Wie jedes Jahr prüfte der Rechnungshof, ob die Berliner Verwaltung mit den Steuergeldern ordentlich, zielgerichtet und effektiv umgeht. Erwartungsgemäß war das auch 2017 nicht der Fall. Natürlich können die Rechnungsprüfer nur stichprobenweise kontrollieren, aber erhebliche Mängel finden sie immer. Hier einige Beispiele aus dem realen Leben.

Kombi-Bad Gropiusstadt

Die Planungen für eine Sanierung des Bades begannen 2007, damals wurden die Kosten auf 438.000 Euro geschätzt. Als das Projekt 2015 abgeschlossen wurde, waren die Kosten auf mehr als 15 Millionen Euro angestiegen. Die Sportverwaltung des Senats habe öffentliche Fördermittel in einem „vorschriftswidrigen, unwirtschaftlichen und riskanten Bewilligungsverfahren“ gewährt, kritisiert der Rechnungshof. Sie habe die Zuwendung in zweistelliger Millionenhöhe ohne ordnungsgemäße Bauplanungsunterlagen bewilligt und die Verteilung der Mittel den Berliner Bäderbetrieben überlassen.

Fragile Bauten

In vier Bezirken (Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Reinickendorf) fragten die Rechnungsprüfer nach, ob die Standsicherheit öffentlicher Gebäude „mit Gefährdungspotenzial“, zum Beispiel Sporthallen, Mensen oder Aulen, regelmäßig und ordnungsgemäß überprüft werde. Das war nicht der Fall. Es waren nicht einmal alle bezirklichen Bauten vollständig erfasst, es gab keine Prüfkonzepte und bei manchen Gebäuden nicht einmal eine Erstüberprüfung. So seien die Bezirksämter das Risiko eingegangen, dass die Standsicherheit etwa „durch Baustoffalterung oder Witterungs- und Umwelteinflüsse“ im Laufe der Zeit unbemerkt beeinträchtigt werde. Rechnungshof-Vize Schubert sagte, dass sich vom Prüfergebnis „alle Gebäude haltenden Stellen“ angesprochen fühlen sollten.

IT-Notfall

Bei der Digitalisierung der Berliner Verwaltung bestehe an vielen Stellen Handlungsbedarf, so der Rechnungshof. Das gelte beispielsweise für das Notfallmanagement, etwa bei Stromausfällen, Feuer oder Hackerangriffen. Zum Prüfzeitpunkt konnte keine Senats- oder Bezirksverwaltung einen Notfallplan vorlegen, der den Vorgaben entspricht. Außerdem sei das Notfallmanagement sehr uneinheitlich gestaltet und „differiere stark in Qualität und Umfang“.

Finanzämter

Ende 2016 betrugen die Steuerrückstände in den regional zuständigen Finanzämtern mehr als 255 Millionen Euro. Allein in den drei geprüften Ämtern in Neukölln, Spandau und Reinickendorf wurden 60 Prozent der Vollstreckungsfälle beanstandet. Vielfach wurden sie mit erheblicher Verspätung (bis zu 26 Monaten) begonnen und es wurden nicht alle Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Auch hier gibt es IT-Probleme. Die in anderen Bundesländern längst eingesetzte Fachsoftware wurde in Berlin bisher nicht eingeführt.

Integrationsprobleme

Vor zwei Jahren beschloss der Senat den Masterplan „Integration und Sicherheit“, für den 2016/17 insgesamt 390 Millionen Euro zur Verfügung standen. Jedoch wurde der Prozess von der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales weder vernünftig gesteuert noch wirksam kontrolliert.

Jugend und Bildung

Die Förderung der Jugendhilfe durch freie Träger an den Grundschulen wird von der Bildungsverwaltung nicht ausreichend kontrolliert. So würden beispielsweise keine Gelder zurückgefordert, wenn die personelle Mindestausstattung nicht eingehalten werde.

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