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Bei der Kinderschutzhotline beraten Mediziner rund um die Uhr am Telefon Ärzte und Psychotherapeuten (Symbolbild).

© Gero Breloer/dpa

Beratungsangebot für Ärzte und Therapeuten: Familienministerium will Förderung der Kinderschutzhotline verlängern

Die Hotline berät Ärzte, die den Verdacht haben, dass Kinder misshandelt, vernachlässigt oder missbraucht wurden. Nun soll das Projekt verlängert werden.

Das Bundesfamilienministerium will die Förderung der Kinderschutzhotline um drei weitere Jahre verlängern – vorbehaltlich des Haushaltsgesetzgebungsverfahrens, wie es aus dem Ministerium heißt.

Unter der Hotline beraten Mediziner rund um die Uhr am Telefon Ärzte und Psychotherapeuten, die den Verdacht haben, dass Kinder misshandelt, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wurden.

Das überregionale Beratungsangebot ging 2017 an den Start und ist am Universitätsklinikum Ulm und in Berlin bei der Kinderschutzambulanz am DRK-Klinikum Berlin Westend angesiedelt. Weitere Beratungsstellen sind in Hamburg und Freiburg.

„Rund um die Uhr können Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater und Rechtsmediziner hinzugezogen werden“, sagt Oliver Berthold, Teamleiter der Medizinischen Kinderschutzhotline am DRK-Klinikum Westend.

Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie sei das Angebot besonders gefragt. Seit Mai dieses Jahres habe die Zahl der Anrufe zugenommen. Derzeit führe man bundesweit 90 bis 100 Beratungsgespräche im Monat durch. Ob das auf Nachholeffekte nach einem Rückgang der Nachfrage im April zurückgehe oder auf eine tatsächliche Erhöhung der Gewalt gegen Kinder während des Lockdowns könne man aber nicht sagen, sagt Berthold.

Eltern wenden sich in ihrer Not an Ärzte

Schon jetzt sei aber eine Veränderung deutlich: „Es rufen oft Ärzte bei der Hotline an, bei denen sich zuvor hilfesuchende Eltern gemeldet haben.“ Ein Resultat der Ausgangsbeschränkungen sowie geschlossener Schulen und Kitas während des Lockdowns seien Extremsituationen in Familien gewesen. „Vor der Pandemie hätten sich diese Eltern sich an Erziehungsberatungsstellen wenden können, die aber während des Lockdowns nicht erreichbar waren.“ In ihrer Not hätten sie sich an Ärzte gewandt, die noch keine Erfahrung im Umgang mit solchen Krisen hatten und deshalb die Kinderschutzhotline kontaktierten.

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Bei den Beratungsgesprächen gehe es auch oft darum, was ein Arzt oder Therapeut tun könne, wenn der Verdacht auf eine Misshandlung besteht. „Dann besprechen wir am Telefon, ob das sogenannte gewichtige Anhaltspunkte im Sinne des Kinderschutzgesetzes sind“, sagt Berthold. „In dem Fall haben Ärzte und Psychotherapeuten trotz der ärztlichen Schweigepflicht eine Mitteilungsbefugnis und können das Jugendamt informieren.“

Ein anderer Schwerpunkt der Beratung sei der Austausch darüber, ob Verletzungen eines Kindes wie zum Beispiel Knochenbrüche oder ein Schütteltrauma auf einen Unfall oder eine Misshandlung hindeuteten. „Da wir keine Bilder oder Befunde sehen, kann das natürlich erst mal nur eine erste Orientierung sein, ob es Hinweise auf Gewalt gibt“, sagt Berthold. „Dann raten wir den Kollegen zu einer weiteren Diagnostik und nennen dafür die richtigen Ansprechpartner.“ Weitere Informationen unter: www.kinderschutzhotline.de

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