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Die Berliner AfD ist zum Verdachtsfall erklärt worden.

© JENS SCHLUETER / AFP

Beobachtung durch V-Leute möglich: Verfassungsschutz stuft Berliner AfD als „Verdachtsfall“ ein

Nun gilt auch die Berliner AfD als „Verdachtsfall". Landesverbände in anderen Bundesländern sind bereits dazu erklärt worden.

Der Berliner Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD als „Verdachtsfall“ eingestuft. Das berichtet die Berliner Morgenpost und beruft sich dabei auf mehrere Sicherheitspolitiker aus dem parlamentarischen Raum.

Der Verfassungsschutz erhält damit die Möglichkeit, V-Leute anzuwerben oder Telefone abzuhören.

Da die Bekanntgabe einer Einstufung laut Gesetz unzulässig ist, habe sich der zuständige Sprecher der Berliner Senatsverwaltung zu dem Fall bisher nicht äußern wollen. Rechtlich darf dies nicht bekannt gegeben werden, öffentliche Informationen gibt es, wenn eine Vereinigung als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt gilt.

Es ist nicht die erste Einstufung der AfD: Der Verfassungsschutz hatte bereits die Landesverbände von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zum Verdachtsfall erklärt. Auch die Bundes-AfD war dazu erklärt worden, allerdings hatte die Partei erfolgreich dagegen geklagt.

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Die Berliner Behörde hatte die Landespartei zunächst als „Prüffall“ eingestuft - diese Information war nach außen gedrungen, da ein Mitarbeiter der Verfassungsschutzes einen behördeninternen Entwurf an die Partei weitergereicht hatte.

Die Innenverwaltung verwies zunächst auf „methodische Mängel“ des Entwurfs, sah die Anforderungen zur Beobachtung als „Verdachtsfall“ aber nun als erfüllt an. (Tsp)

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