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Viel los auf den Straßen. Auch das E-Scooter-Fahren will gekonnt sein.

© imago images/Jochen Eckel

Beginn der Scooter-Saison in Berlin: Worauf Sie beim Leihen von E-Rollern achten müssen

Mehr als 40.000 E-Scooter stehen in Berlin zum Verleih bereit. Wer losfahren will, sollte sich genau informieren über Kosten und Geschäftsbedingungen.

Der Frühling naht und die Sturm-und-Drang-Zeit in Berlin beginnt. Ich meine damit aber weder die Literaturepoche noch die windigen Wetterphänomene, welche die Hauptstadt zuletzt heimsuchten, sondern die Saison der E-Scooter. Mehr als 40.000 Fahrzeuge dieser Art zählt die Berliner Flotte und nicht alle, die sich eines davon ausleihen, bevorzugen einen rücksichtsvollen Fahrstil.

Nicht nur diesen sollten Sie jedoch kennen. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie bei den meisten Anbietern erst ab 18 Jahre einen E-Scooter ausleihen können, obwohl das gesetzliche Mindestalter für das Fahren selbst bei 14 Jahren liegt? Eine Fahrerlaubnis benötigen Sie nicht, die grundlegenden Regeln der Straßenverkehrsordnung sollten aber bekannt sein. Auf den Webseiten einiger Anbieter finden Sie Infografiken oder kurze Tutorials dazu.

Die Gebühr besteht in der Regel aus zwei Teilen: Sie zahlen eine Grundgebühr für das Entsperren des E-Scooters und die Gebühr für die Nutzung, welche nach Minuten abgerechnet wird. Unter den Anbietern variieren die Preise im Cent-Bereich pro Minute, teilweise ist die Buchung von Tagestickets möglich.

Der E-Scooter muss sich innerhalb des Geschäftsgebietes des Anbieters befinden, sonst werden Gebühren für die Abholung fällig, welche den Mietpreis je nach Anbieter und Entfernung um ein Vielfaches übersteigen können. Es gibt gesondert ausgewiesene Bereiche, in denen E-Scooter nicht geparkt werden dürfen.

In diesem Fall ist es nicht möglich, die Fahrt über die App dort zu beenden. Ohnehin sollten Sie darauf achten, E-Scooter im öffentlichen Raum so abzustellen, dass keine verkehrsrechtlichen Probleme entstehen. Schäden an anderen Personen oder Fahrzeugen, die Sie während der Nutzung verursachen, sind in der Regel im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Anbieters versichert.

Der gute Rat. Verbraucherschutz-Chefin Dörte Elß aus Berlin gibt nützliche Hilfe in der Tempelhofer Verbraucherzentrale.
Der gute Rat. Verbraucherschutz-Chefin Dörte Elß aus Berlin gibt nützliche Hilfe in der Tempelhofer Verbraucherzentrale.

© Henning Kunz

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Halten Sie sich jedoch nicht an die Pflichten, welche laut allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegeben sind, kann der Versicherungsschutz entfallen. Außerdem darf bei einem Unfall keine Haftungszusage abgegeben werden. Die Anbieter verpflichten Sie dazu, den E-Scooter vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel zu prüfen.

Sind die Mängel gravierend, dürfen Sie den Scooter nicht benutzen

Sind diese gravierend, betreffen also zum Beispiel sicherheitsrelevante Teile wie Bremsen oder Lampen, müssen Sie sich sofort beim Kundenservice melden und dürfen diesen E-Scooter dann nicht nutzen. Sollten Sie Probleme bei der Rückgabe haben, weil sich ein E-Scooter etwa nicht abschließen lässt, wenden Sie sich ebenfalls dorthin, damit keine weiteren Gebühren auflaufen.

Ich hoffe nicht, dass es Ihnen ergeht wie einer Ratsuchenden, die mehr als zwanzig Mahnungen eines Online-Zahlungsdienstleisters für angebliche Spritztouren erhielt. Sie war über 80 Jahre alt, verfügte über keinen Internetanschluss und hatte Hüftprobleme. Wenn auch Sie Opfer eines solchen Identitätsdiebstahls wurden, helfen wir gern.

Dörte Elß

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