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Berliner Beamte dürfen ihre Tattoos nun im Dienst zeigen.

© Ralf Roeger/dpa

Update

Beamte in Berlin: Polizisten dürfen Tattoos im Dienst zeigen

Die Berliner Senatsinnenverwaltung hat die Vorschriften für Polizisten gelockert. In anderen Berufen des öffentlichen Dienstes sind Tattoos zumindest nicht verboten.

Ob man den Ötzi früher für ein Gangmitglied oder einen Rocker gehalten hätte? Gleich 61 Tattoos zieren die Gletschermumie, die vor rund 25 Jahren in Südtirol gefunden wurde. Es sind Stiche für die Ewigkeit. Auch die Maori und die Mayas, die Ureinwohner aus Neuseeland und Südamerika, trugen Tattoos. Damals waren sie ein Statussymbol, Jahrtausende später sind mit Vorurteilen behaftet. Damit soll jetzt Schluss sein.

Berliner Polizisten dürfen ihre Körperbemalung nun im Dienst zeigen. Die Senatsinnenverwaltung bestätigte eine entsprechende Änderung der Polizeidienstvorschrift 350, die neben den Verhaltensvorschriften auch Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild der Beamten enthält. Lange galt bei der Berliner Polizei die „T-Shirt-Grenze“. Tattoos wurden toleriert, durften aber im Dienst nicht zu sehen sein. Das ist nun anders. Kleine Einschränkungen gibt es weiter. Hals, Kopf und Hände müssen tattoofrei sein, verfassungsfeindliche Motive sind verboten.

Ein Tattoo ist kein Ausschlussgrund mehr

Die Gewerkschaften begrüßen diese Änderung. „Berlins Polizei braucht Nachwuchs und diese Lockerung wird vielen talentierten Bewerbern die Tür öffnen“, sagt Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin. „Bereits tätowierte Kolleginnen und Kollegen in der Polizei werden sprichwörtlich legalisiert. Danke an die Innenverwaltung“, heißt es in einer Erklärung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

Tattoos sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Rund ein Viertel der unter 30-Jährigen sind heute tätowiert, jeder zehnte Deutsche trägt eine Zeichnung am Körper. Mittlerweile hat sogar das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein großes Tattoo am Arm kein Ausschlussgrund für den Polizeidienst darstellt. In Baden-Württemberg hatte das Innenministerium die T-Shirt-Grenze im vergangen Jahr abgeschafft.

Bedeckt bleibt es bei den Kollegen der Bundespolizei. Sie dürfen Tattoos haben, aber im Dienst nicht zeigen. Auch hier gilt: Verfassungsfeindliche Motive sind nicht erlaubt. Soldaten des Bundeswehr dürfen ihre Tattoos offen tragen, solange sie sich nicht an Veranstaltungen „mit „öffentlichem Charakter“ teilnehmen. Hier war die Bundeswehr zurückgerudert, nachdem Soldaten die Bemalungen im Dienst zunächst immer verdecken sollten.

Bei Lehrern wird es kompliziert

Bei der Berliner Feuerwehr dürfen Tattoos sein, sollten aber ebenfalls abgedeckt sein. Und auch hier kommt es auf das Motiv an. Allerdings gäbe es im Berufsalltag kaum Situationen, wo Tätowierungen wirklich zu sehen seien. Im Brandeinsatz tragen die Feuerwehrleute Schutzkleidung, im Rettungsdienst sollten sie eine Jacke tragen – wegen der Infektionsgefahr.

Und wie sieht es mit Vorschriften in den Bezirksämtern aus? Haben wir nicht, heißt es aus Charlottenburg-Wilmersdorf. Brauchen wir nicht, heißt es aus Friedrichshain-Kreuzberg. Lediglich im „uniformierten Außendienst“ beim Ordnungsamt gibt es eine Dienstvorschrift, Tätowierungen „möglichst zu verbergen“. Auch in Lichtenberg sollen Ordnungsamtbeamte ihre Tattoos verdecken. Wer seinen Ausweis abholt, kann aber durchaus einem tätowierten Bürgeramtsmitarbeiter begegnen.

Bei Lehrern existieren keine konkreten Vorschriften gegen Tattoos. Aber Tätowierungen, die aggressive, obszöne oder gewaltverherrlichende Botschaften enthalten und für Schülerinnen und Schüler sichtbar sind, widersprechen dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des Schulgesetzes, zu dessen Erfüllung die Vermittlung von Achtung gegenüber allen Menschen gehört, heißt es von der Senatsbildungsverwaltung. Lehrer hätten eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Dazu gehöre auch, dass Tattoos sich mit der demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes vereinbaren lassen. Geht es um religiöse Symbole, greift das Neutralitätsgesetz. Das müsse im Einzelfall beurteilt werden. Ötzis Körperbemalung sind übrigens feine Streifen, etwa um das Handgelenk. Damit läge er heute voll im Trend. Das Tattoo müsste es aber bei der Polizei immer noch verdecken.

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