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Das Darknet ist auch Sammelpunkt vieler Krimineller.

© dpa-tmn

Bandenmäßiger Betrug im Darknet: Zweiter Angeklagter im Prozess gegen vorbestraften Juristen gesteht

Das Gericht hat ein früheres Geständnis des vorbestraften Juristen, der sich ins Referendariat einklagte, als unzureichend gewertet. Jetzt gesteht der Mitangeklagte.

Für den Angeklagten Sahin B. begann der Prozesstag am Montag mit einer schlechten Nachricht. Da hatte der Jurist mit Prädikatsexamen am vorangegangenen Verhandlungstag völlig überraschend geredet wie ein Wasserfall und vielfachen Betrug gestanden. Sinn und Zweck war natürlich, einen anderen Schluss gibt es kaum, die Erwartung auf eine Strafmilderung, immerhin hatte es zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht eine entsprechende Verständigung gegeben.

Und jetzt? Jetzt erklärte die Vorsitzende Richterin der 37. Strafkammer des Landgerichts Berlin am Montag nüchtern: „Es gibt keinen Raum für eine weitere Verständigung mit dem Angeklagten.“ Dessen Wortflut hatte die Kammer schlicht nicht „als qualifiziertes Geständnis“ gewertet. Das aber wäre die Voraussetzung für eine mildere Strafe gewesen.

Der Fall des Sahin B., angeklagt des bandenmäßigen Betrugs in mehr als 100 Fällen, Urkundenfälschung, Handel mit Dopingmitteln, ist deshalb spektakulär, weil sich der Jurist trotz einer vierjährigen Jugendstrafe erfolgreich ins Referendariat, den juristischen Vorbereitungsdienst, eingeklagt hatte -vorübergehend jedenfalls. Alles überholt in der Zwischenzeit natürlich.

Spannend ist jetzt, wie die Kammer ein anderes Geständnis bewertet. Denn am Montag machte auch Sahin B.s Mitangeklagter Johannes F., ebenfalls wegen bandenmäßigen Betrugs, Beleidigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt, reinen Tisch. Ob komplett oder nur teilweise, wird sich zeigen.

Auf jeden Fall räumte Johannes F. ein, dass er Konten unter Aliasnamen eröffnet hatte, auf die dann Gelder aus diversen Betrügereien eingezahlt werden konnten und sollten, auch in Form von Kryptowährung. Auf einem dieser Konten landeten zum Beispiel die Eintrittsgelder, die Musikfans für Konzerttickets bezahlt hatten. Diese Karten, unter anderem für ein großes Event mit Roland Kaiser in Dresden, waren allerdings gefälscht. 

Johannes F. gab zu, dass er die Tickets verkauft hatte. Allerdings, das schränkte er ein, habe er nicht alle Konten eröffnet, die in der Anklageschrift aufgeführt sind. Auch Sahin B. hatte Konten eröffnet, das hatte er bereits zugegeben. Aber auch er bestritt, alle Konten, die Staatsanwalt Aljoscha Leder für die Anklageschrift zusammengestellt hatte, eröffnet zu haben.

Die sehr obszöne Mail ist ihm jetzt "extrem peinlich"

Johannes F. gab auch zu, eine extrem obszöne Mail an die Mitarbeiterin einer Rechtsanwaltskanzlei geschrieben zu haben, garniert am Ende mit Hakenkreuzen. Nun sagte er, mit leicht gesenktem Kopf: „Das ist mir extrem peinlich, ich weiß nicht, weshalb ich das geschrieben habe.“

Auch Fahren ohne Führerschein gab er zu, meist habe ich ja seine Frau gefahren oder ein anderer „Fahrer“, aber in einem Fall habe niemand zur Verfügung gestanden, also habe er sich selber ans Steuer gesetzt.

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Strafrechtlich viel relevanter sind allerdings die Betrügereien mit den Konten. Den Angeklagten Sahin B. habe er in einer Disko kennengelernt und am nächsten Tag zufällig wieder getroffen. Die beiden hätten bemerkt, dass sie sich gerne über Kryptowährungen unterhielten, irgendwann habe B. gefragt, ob man nicht etwas zusammen machen könne. 

Erfahrungen hatte B. ja. Die Masche mit den Kontoeröffnungen hatte er schon früher angewandt, deshalb hatte er ja im Gefängnis gesessen. Die Konten liefen natürlich auf Aliasnamen, und alles, was man dazu benötigte, erhielten B. und F. aus dem Darknet, dem mysteriösen Raum im Internet, in dem man nur verschlüsselt kommt, und in dem man quasi alles illegal kaufen kann.

Die Konten wurden erstmal auf Halde eröffnet

So kamen Vordrucke für Personalausweise, Daten von Lastschriftverfahren mit Kundenangaben, Stempel einer Bank und weitere Dinge, die nötig waren, zu den Angeklagten. Johannes F. gestand, Formulare, die zu Kontoeröffnungen nötig sind, ausgedruckt und verschickt zu haben.

B. habe die Formulare mit den entsprechenden Daten ausgefüllt. „Aber erstmal haben wir Konten auf Halde eröffnet“, sagte Johannes F., auf Vorrat quasi. Denn die Konten seien später, von beiden Angeklagten, weiterverkauft worden. Wer sie gekauft habe und was dann damit geschehen sei, wisse er in vielen Fällen, sagte Johannes F. Einen Käufer allerdings benannte er namentlich.

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Sahin B. blieb auch nicht stumm. Er wollte ergänzende Angaben zu seinen früheren Aussagen machen. Ausführlich erzählte er, wie er im Darknet einkaufte, dass er Formulare für Konteneröffnungen ausfüllte, Konten eröffnete und welche im Paket weiterverkaufte, nachdem er vergeblich versucht hatte, mit falschen Angaben an Bafög-Gelder zu kommen. Mit Betrügereien, für die die Konten benutzt wurden, habe er nichts zu tun.

Der Staatsanwalt glaubt dem Juristen nicht

Doch der Staatsanwalt glaubte ihm diese Version zumindest teilweise nicht. Er nahm B, zum Beispiel nicht ab, dass der Jurist bloß ein Konto eröffnet und verkauft habe, über das dann später ein Anabolikahandel abgewickelt wurde. Der Ankläger zitierte aus einem Chatprotokoll, aus dem seiner Meinung nach abzulesen sei, dass B. selber Steroide bestellt haben soll. B. aber hatte erklärt, dass er nie mit Anabolika gehandelt habe. Er habe sich lediglich für Kraftsport interessiert.

Im Saal 500 wurde es dann immer emotionaler. Die Verteidiger von B. kritisierten lautstark und nachhaltig die Fragen des Staatsanwalts. Die waren ihnen zu unkonkret, das Wort „Blödsinn“ fiel, der Staatsanwalt wies den Vorwurf deutlich zurück. Die Vorsitzende Richterin hörte interessiert zu und beendete dann sehr bald das verbale Scharmützel („Jetzt habe ich das Wort“).

Die Vorsitzende Richterin erklärt die Regeln eines fairen Verfahrens

Allerdings hielt der akustische Friede nicht lange. Dem Angeklagten B. gingen die Fragen des Staatsanwalts, der sich an der Anklageschrift orientierte, zunehmend auf die Nerven, sie waren ihm nicht zielführend genug, deshalb verkündete er irgendwann: „Ich habe keine Lust auf diese Spielchen, ich habe keine Lust auf diese Befragung, wenn sie jeden Stein aus meinem Leben im Detail umkehren wollen, dann ist das nicht mein Verständnis von einem fairen Verfahren.“

Also erklärte die Vorsitzende Richterin das Verständnis des Rechtsstaats von einem fairen Verfahren und die Pflicht, jeden Vorwurf in der Anklageschrift untersuchen zu müssen. Sie erklärte es Sahin B., dem Juristen mit Prädikatsexamen.

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