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Die Finanzämter wissen, wo viel Geld zu holen ist, das dem Staat zusteht.

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Außenprüfungen im Coronajahr: Finanzämter forderten bei Berliner Millionären im Mittel 52.000 Euro nach

63 von 749 Berliner Einkommensmillionären wurden 2020 per Außenprüfung kontrolliert. Viele mussten nachzahlen, manche bekamen Geld zurück.

Viele Berliner Behörden haben im Coronajahr 2020 ihre Leistungen eingeschränkt – mit Ausnahme der Finanzämter. Die haben im vergangenen Jahr 63 "Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften" besonders geprüft. Im noch coronafreien Jahr davor hatten die Behörden 64 solcher "Außenprüfungen" bei Einkommensmillionären durchgeführt. Deren Anzahl wird nur alle drei Jahre erfasst, teilte die Finanzverwaltung auf Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Linke) jetzt mit. Stand Januar 2019 waren es in Berlin 749, die meisten davon in Zehlendorf und Wilmersdorf.

Für den Berliner Landeshaushalt haben sich die Außenprüfungen enorm gelohnt: Fast 3,3 Millionen Euro zusätzlich zu zahlende Steuern wurden laut Senat dadurch festgestellt. Den weitaus größten Teil steuerte wiederum das Zehlendorfer Finanzamt bei, nämlich fast zwei Millionen Euro bei elf Außenprüfungen. Im Jahr davor waren es bei identischer Kontrolldichte noch minus 5434 Euro, also in Summe eine Erstattung – und stadtweit ein vergleichsweise bescheidenes Plus von 239.000 Euro.

Das Finanzamt Wilmersdorf kam 2019 bei insgesamt neun durchgeführten Außenprüfungen sogar auf 548.000 Euro Erstattung. 2020 kamen hier dagegen bei insgesamt acht Prüfungen 223.000 Euro Nachforderungen zusammen.

Groß war 2020 auch die Ausbeute der Neuköllner Finanzbehörde, die bei vier Außenprüfungen insgesamt 525.000 Euro zusätzlich eintrieb. Wie sich die Nachforderungen und Erstattungen auf die einzelnen Fälle verteilen, schlüsselt die Finanzverwaltung nicht im Detail auf.

Auch an anderen Stellen – etwa zu Finanzamtsbezirken mit weniger als fünf Einkommensmillionären – macht sie keine fallgenauen Angaben und verweist zur Begründung darauf, dass sonst Rückschlüsse auf einzelne Steuerfälle möglich wären, was dem gesetzlichen Steuergeheimnis widerspräche.

Durchschnittliche Nachzahlung von 180.000 Euro bei elf Zehlendorfer Fällen

Verteilt auf die 63 im vergangenen Jahr geprüften Fälle ergibt sich pro Außenprüfung fürs Land ein durchschnittliches Plus von 51.655 Euro – fast das 14-fache des Vorjahresschnitts. Dabei sind die Erstattungen, wie sie auch das Finanzamt Mitte/Tiergarten (-91.000 Euro) im vergangenen Jahr zu verzeichnen hatte, jeweils berücksichtigt.

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Allein für die elf geprüften Zehlendorfer Fälle aus 2020 ergibt sich eine durchschnittliche Nachzahlung von 180.000 Euro pro geprüftem Millionär.

Für 15 der 63 geprüften Berliner Millionäre war das Interesse des Finanzamtes nicht neu: Sie waren bereits in den zehn Jahren davor schon mindestens einmal geprüft worden. Insgesamt 1,7 Millionen Euro zusätzliche Steuern forderte die Finanzverwaltung dabei nach.

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