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Rasmea Odeh verübte vor 50 Jahren ein Attentat in Jerusalem. Sie wurde dafür verurteilt und saß im Gefängnis.

© Rebecca Cook/Reuters

Update

Außenamt widerspricht Berlin-Innenstaatssekretär: Einfach mal Rasmea Odeh googeln?

Wie konnte die verurteilte Terroristin nach Berlin gelangen? Innenstaatssekretär Torsten Akmann gab der Botschaft in Amman die Schuld. Das Außenamt wehrt sich.

Das Auswärtige Amt hat Vorwürfe von Berlins Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) zurückgewiesen, bei der Vergabe eines Schengen-Visums für die verurteilte Terroristin Rasmea Odeh nachlässig gewesen zu sein, indem es nicht deren Namen gegoogelt hat.

Die 71-Jährige war mit jordanischem Pass eingereist und wollte Mitte März in Kreuzberg und in der vergangenen Woche in Wedding persönlich vor Anhängern sprechen. Das hat die Innenverwaltung jedes Mal verhindert und Odeh obendrein das Visum entzogen - weil ihr Aufenthalt die internationalen Beziehungen Deutschlands zu Israel belasten und das friedliche Zusammenleben und die öffentliche Ordnung gefährden würde. 

Erst am Freitag hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Odehs Beschwerde gegen den Entzug des Visums und die Ausreiseaufforderung zurückgewiesen. Zugleich befand das OVG, dass die Innensenator Andreas Geisel unterstehende Ausländerbehörde dabei rechtens gehandelt habe. Denn es treffe nicht zu, dass sich die deutsche Botschaft in der jordanischen Hauptstadt Amman über die Person Odeh und über den Zweck ihrer Reise umfassend im Klaren gewesen sei.

Ähnlich, aber drastischer hatte sich Innenstaatssekretär Akmann geäußert. Vor zwei Wochen hatte er im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses laut "Morgenpost" angedeutet, dass die deutsche Botschaft in Amman einen Fehler gemacht habe, als Odeh das Visum ausgestellt wurde.

Hätte die Botschaft im Internet recherchieren sollen?

Der Staatssekretär hatte erklärt, Odeh hätte gar kein Visum erhalten dürfen. Eine einfache Suche im Internet hätte gezeigt, wer da ein Visum beantrage. Berlin habe die Suppe auslöffeln müssen, die andere eingebrockt hätten. „Das lassen wir uns in Berlin nicht bieten“, hatte Akmann gesagt.

Das Auswärtige Amt weist den Berliner Innenstaatssekretär nun zurecht. Aus dem Außenamt heißt es dazu, eine mögliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit werde im Visumverfahren grundsätzlich geprüft. „Zur Beurteilung, ob eine solche Gefährdung vorliegt, nimmt die Auslandsvertretung nicht etwa eine Internetrecherche vor, sondern beauftragt die im Visumverfahren zu beteiligenden deutsche und europäischen Sicherheitsbehörden. Diese haben im Visumfall Odeh ,keine Bedenken‘ zurückgemeldet", erklärte das Außenamt.

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Odeh war 1970 für einen Anschlag im Jahr 1969 auf einen Supermarkt in Jerusalem, bei dem zwei israelische Studenten starben, verurteilt worden. Bei einem Gefangenenaustausch kam sie 1980 frei. Sie gilt als scharfe Kritikerin Israels und ruft zum Boykott des jüdischen Staats auf.

In Berlin wollte sie über den Befreiungskampf palästinensischer Frauen sprechen, organisiert vom palästinensischen Samidoun-Netzwerk, das als Vorfeldgruppe der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) gilt. Die PFLP ist in Europa, in den USA und in Israel als Terrororganisation eingestuft. Odeh war jedoch vor jeder der beiden Veranstaltungen von der Innenverwaltung jedes Mal ausdrücklich verboten worden, sich politisch zu betätigen.

Nachdem ihr auch ein Auftritt bei einer Ersatzveranstaltung am vergangenen Mittwoch in Wedding untersagt worden war, ist ihren Anhängern jedoch eine Videobotschaft gezeigt worden, in der sie laut „taz“ allen Märtyrern „Ehre und Unsterblichkeit“ gewünscht haben soll.

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Zudem soll sich Odeh in dem Video auch auf das politische Betätigungsverbot bezogen haben. Damit liegt zumindest der Verdacht nahe, dass Odeh das politische Betätigungsverbot per Videobotschaft umgehen wollte und sich dann doch politisch betätigt hat.

Das Jüdische Forum (JFDA) hat deshalb Strafanzeige wegen Verstoßen gegen das Aufenthaltsgesetz erstattet. Als „Märtyrer“ werden im „palästinensischen Befreiungskampf“ etwa Terroristen bezeichnet, die unschuldige Zivilistinnen und Zivilisten ermordet haben.

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Die Vorsitzende des JFDA, Lala Süsskind, sagte: „Wir begrüßen, dass die Innenverwaltung entschlossen gehandelt und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft hat, um einen Auftritt von Rasmea Odeh zu verhindern. Es war gerade die Zielrichtung der Verbotsverfügung, dass Odeh in Berlin nicht die Gelegenheit bekommt, antisemitische Terroristen als ,Märtyrer‘ zu glorifizieren.

Obwohl Odeh am Mittwochabend nicht selbst anwesend war, ist ihr aber genau das gelungen.“ Deshalb müssten die Strafverfolgungsbehörden nun mögliche strafrechtliche Konsequenzen prüfen, sagte Süsskind. „Der Senat darf sich von einer verurteilten Terroristin nicht auf der Nase herumtanzen lassen.“

Obwohl ihr das Visum entzogen worden war und sie bereits ein Flugticket für vergangenen Montag gehabt hatte, hielt sich Odeh auch am Montagvormittag weiter in Berlin auf. Am Montagnachmittag verließ sie Deutschland schließlich. Die 72-Jährige sei freiwillig nach Jordanien ausgereist, teilte ein Sprecher der Senatsinnenverwaltung in Berlin mit. Damit habe Odeh eine mögliche Abschiebung vermieden, die ihr durch die Ausländerbehörde angedroht worden war, hieß es.

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