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Neues Lichtenrade. So soll die Unterführung am Bahnhof aussehen, wo heute noch eine Schranke ist. 

© Simulation: promo

Ausbau in Berlin: Keine neuen Klagen gegen Dresdner Bahn

Im Berliner Stadtgebiet steht dem Bau der Dresdner Bahn nichts mehr im Weg. Auch durch Lichtenrade darf gebaut werden. Für den dritten Abschnitt bis zum Bahnhof Blankenfelde läuft das Genehmigungsverfahren.

Jetzt ist auch die letzte Hürde überwunden: Für den Ausbau der Dresdner Bahn gibt es im Stadtbereich durchgehend Baurecht. Gegen den im Mai erlassenen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für den Abschnitt vom Prellerweg bis zum Sichauweg sind nach Angaben eines Bahnsprechers in der vorgegebenen Frist keine Klagen eingereicht worden. Für den Abschnitt vom Schichauweg zur Stadtgrenze mit der umstrittenen oberirdischen Durchfahrung von Lichtenrade hat das Bundesverwaltingsgericht im Juni nach jahrelangem Widerstand von Anwohnern alle Klagen abgewiesen. Für den dritten Abschnitt bis zum Bahnhof Blankenfelde läuft das Genehmigungsverfahren noch.

Trotzdem will die Bahn in diesem Jahr im Stadtgebiet mit vorbereitenden Arbeiten beginnen. Erste Großbaustelle wird dann im nächsten Jahr am Bahnübergang Säntisstraße sein, wo die Straße in Zukunft die Gleise unterqueren wird. Zunächst will die Bahn über den Gleisen eine Hilfsbrücke für Fußgänger bauen. Autofahrer müssen in der auf etwa eineinhalb Jahre veranschlagten Bauzeit auf den Übergang an der Buckower Chaussee ausweichen, der anschließend durch eine Straßenbrücke ersetzt wird.

Umstritten war dagegen der Abschnitt durch Lichtenrade, wo sich Anwohner vergeblich für den Bau eines Tunnels eingesetzt hatten. Sie befürchten nach wie vor, dass der Ortsteil durch die vorgesehenen bis zu fünf Meter hohen Lärmschutzwände geteilt wird. Außerdem haben sie Bedenken gegen die für die Bahnhofstraße geplante Unterführung der Bahngleise. Die Straße muss in der Bauzeit zudem mehrere Jahre gesperrt werden.

Um Fragen zum Bauen beantworten zu können, will die Bahn auf dem Bahnhof Lichtenrade ein Informationsbüro mit festen Öffnungszeiten installieren. Das erste Informationsangebot der Bahn nach dem Zurückweisen der Klagen durch das Bundesverwaltungsgericht sei gut angenommen worden, sagte ein Bahnsprecher.

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