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Durch die Ingenieurgemeinschaft Dresdner Bahn ist eine neue Straßenüberführung mit entsprechendem Brückenbauwerk geplant.

© Foto / Simulation: Deutsche Bahn AG / vectorvision

Ausbau der Dresdner Bahn: Senat empfiehlt, die Realitäten anzuerkennen

Der Senat hält die Klage gegen den oberirdischen Ausbau der Dresdner Bahn nicht für aussichtsreich. Mittel für den Lärmschutz werden aber bereitgestellt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Auf die Ankündigung betroffener Anwohner, gegen den oberirdischen Ausbau der Dresdner Bahn in Lichtenrade vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, reagierte der Senat am Donnerstag sehr zurückhaltend. Eine solche Klage habe keine aufschiebende Wirkung, sagte Verkehrs-Staatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne) in der Fragestunde des Parlaments.

Ob der Senat den Gang nach Karlsruhe „pro-aktiv“ denn unterstützen werde, wollte der CDU-Abgeordnete Oliver Friederici wissen. Das könne er noch nicht sagen, so Kirchner, „wir werden das prüfen“. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau eines Tunnels ist aus Sicht des Staatssekretärs nicht revidierbar.

„Wir müssen die Realitäten anerkennen und versuchen, das Beste daraus zu machen.“ Sowohl das Land Berlin als auch die Bahn würden finanzielle Mittel für den Lärmschutz und die Stadtgestaltung im Bereich der Bahntrasse zur Verfügung stellen. Die Bürgerinitiative „Lichtenrade Dresdner-Bahn“ fühlte sich schon bei der erfolglosen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom Senat im Stich gelassen. Statt eines Tunnels gibt es nun fünf Meter hohe Lärmschutzwände. za

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