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Vom Raser zum Fußgänger. Die Polizei nimmt Protzautos immer öfter mit.

© Cay Dobberke

Auf Berlins Straßen: Polizei kassiert 33 Raserautos und 52 Führerscheine

Seit Kurzem werden illegale Autorennen und zu schnelles Fahren strenger bestraft. Oft sind die Raser junge Männer, denen die dicken Autos nicht selbst gehören.

Von Fatina Keilani

Sehr junge Männer in sehr teuren Autos – das ist verdächtig, denn kaum jemand kann sich in jugendlichem Alter ein solches Fahrzeug leisten. Nun gibt es zwei Varianten. Wenn mit dem Wagen gerast wird, so ist dies eine Straftat und das Fahrzeug kann als Tatmittel eingezogen werden. Das ist Variante eins und wird seit Änderung der Rechtslage verstärkt angewendet.

Die ersten betroffenen Jünglinge waren entsprechend erstaunt, als ihnen die Fahrzeuge abgenommen wurden. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres hat die Polizei in diesem Zusammenhang schon 33 Autos eingezogen und 52 Führerscheine beschlagnahmt.

Einen Vergleichswert gibt es dazu nicht, da dies aufgrund geänderter Rechtslage möglich wurde, die illegale Autorennen und zu schnelles Fahren unter Strafe stellt. Wie viele Wagen der Staat am Ende behalten und verwerten darf, ist allerdings unklar, denn es handelt sich um eine neue Rechtslage, deren Grenzen erst getestet werden müssen.

Am Strafgericht Moabit ist kein Fall bekannt, der bereits durchentschieden ist – es wird darüber auch keine Statistik geführt. „Allgemein kann man sagen, dass in der Hauptverhandlung immer auch über die eingezogenen Tatmittel zu entscheiden ist“, sagte ein Gerichtssprecher.

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Polizei erfragt Daten von Sozialämtern

Anders bei den so genannten Profilierungs-, also Angeberfahrten, bei denen die Fahrer mit lautem Dröhnen durch die Gegend röhren. Hier liegt nicht immer eine Straftat vor, die eine Beschlagnahme rechtfertigt. Dafür fragt die Polizei in diesen Fällen die Daten von Sozialamt, Jobcenter und Zulassungsstelle ab. Könnte ja sein, dass der Jüngling staatliche Leistungen bezieht, dann dürfte er sich ein solches Auto nicht leisten können. Dann kommt Variante zwei ins Spiel.

Wenn sich der Eindruck aufdrängt, dass das Geld zur Finanzierung des Autos nur aus Straftaten stammen kann, da der Junge keinen Job und kein Einkommen hat, dann kann es auf Verdacht ebenfalls eingezogen werden; Grundlage sind dann die neuen Regelungen zur Vermögensabschöpfung.

Ein Problem ist die Bauernschläue der Kriminellen. Sie wissen genau, was sie tun müssen. „Die Autos sind in der Regel nicht auf ihren Namen zugelassen“, sagt Polizeisprecher Thomas Neuendorf. „Nahezu alle jungen Fahrer von dicken Autos haben den Wagen ausgeliehen oder gemietet.“ Dann seien sie nicht Halter der Wagen, und es werde alles viel komplizierter. Dann müssten nämlich Mietwagenfirmen durchleuchtet und Strohmänner enttarnt werden, bis ein Nachweis möglich sei.

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