zum Hauptinhalt
Der Ruf nach Kunden an einem Gastronomiebetrieb an der Ecke Weinmeisterstraße.

© Annette Riedl/dpa

Auch verschärfte Kontaktbeschränkungen?: Berliner Teil-Lockdown könnte bis nach Silvester verlängert werden

Gastronomie und Kultureinrichtungen können wahrscheinlich erst im neuen Jahr wieder öffnen. Auch die Obergrenzen für Kontakte werden womöglich reduziert.

Von Sabine Beikler

Restaurants, Cafés, Kneipen und Kultureinrichtungen in Berlin werden nach Tagesspiegel-Informationen bis kurz vor Weihnachten geschlossen bleiben. Wahrscheinlich sogar noch länger über Silvester bis ins neue Jahr 2021 hinein. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass Berlin die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen noch einmal verschärft.

Bis 30. November gilt, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum allein oder mit Personen des eigenen Haushaltes und zwei weitere weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt ist. Auch Treffen von einem Haushalt und ein weiterer Haushalt bis maximal zehn Personen sind erlaubt. Gut möglich, dass sich der Senat darauf verständigt, die Obergrenzen der Kontakte noch einmal zu reduzieren.

Wie berichtet, wird es wohl eine Mischung aus Präsenz- und digitalem Unterricht für Oberstufen- und Berufsschüler geben. Derzeit ist das nur vorgesehen in der roten Kategorie des Berliner Stufenplans - die aktuell für zehn Schulen gilt.

Innerhalb der Koalition ist man sich einig, dass man sich an die Beschlüsse der Länder halten wird. Es zeichnet sich bisher auch kein Dissens ab. Deshalb wird der Senat am Dienstag auch keine neuen Beschlüsse verabschieden, sondern das bis dato erwartete Konsenspapier der von SPD regierten A-Länder und der von CSU und CDU regierten B-Länder in Vorbereitung auf den Corona-Gipfel der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Mittwoch besprechen.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Frühestens am kommenden Donnerstag, am 26. November, einen Tag nach dem Gipfel, wird der Senat das neue Regelwerk verabschieden. Es wird bis zum 20. Dezember gelten.

Denn gemäß des am Mittwoch im Bundestag verabschiedeten Gesetzes „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sind die daraus resultierenden Rechtsverordnungen der Länder auf vier Wochen begrenzt. Man hat sich auf eine Dauer bis Sonntag, 20. Dezember, verständigt, um sich nicht während der Weihnachtsfeiertage treffen zu müssen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false