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Wirtschaftssenatorin Pop (Bündnis 90/Die Grünen) und Kultursenator Lederer (Die Linke) am Dienstag auf einer Senats-PK.

© Jörg Carstensen/dpa

Auch ein neuer Bußgeldkatalog wird verabschiedet: Berliner Senat vor Verlängerung der Kontaktbeschränkungen

Am Donnerstag berät der Senat über die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. In dem neuen Bußgeldkatalog wird die Ausweispflicht wohl wegfallen.

Von Sabine Beikler

Der Senat will am morgigen Donnerstag in einer außerordentlichen Sitzung eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen und einen neuen Bußgeldkatalog verabschieden. Der erste Entwurf wurde am Dienstag wegen einiger Ungenauigkeiten verworfen. Zurzeit erarbeitet die Senatskanzlei eine neue Fassung.

Eines verdichtet sich: Die Ausweispflicht wird wohl wegfallen. In dem ersten Entwurf waren noch Bußgelder zwischen 25 und 75 Euro für diejenigen aufgeführt, die keinen Ausweis mit sich führen. Und wie bereits berichtet, werden die Verstöße im Kern als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Aber wie geht die Polizei mit Spaziergängern um, die sich im Park auf eine Bank setzen, wie mit Leuten, die im Park auf einer Decke liegen? Die Grünen wollten eine Lockerung der aktuellen Verordnungen. Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux sagte, „dass es auch mal möglich sein muss, 15 Minuten auf einer Parkbank zu sitzen, wenn man dabei genügend Abstand zum Nächsten hält“. Die Gewerkschaft der Polizei fordert dagegen, die Parks komplett dichtzumachen. Wie es aus Koalitionskreisen hieß, müsse in der Bußgeldverordnung „ein unbegründeter Aufenthalt im Freien konkretisiert werden“.

Konkretisiert werden muss auch, wie man zum Beispiel in Behinderteneinrichtungen mit dem Mindestabstand von 1,50 Metern umgeht. Und klar formuliert sein muss in der Verordnung auch, dass zwei Personen, die in einem Haushalt leben, auf der Straße keinen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten müssen. Das war im ersten Entwurf noch undeutlich formuliert.

Die Verlängerung der Kontaktbeschränkungen ist unstrittig

Deutlich schärfer waren die im ersten Entwurf aufgelisteten Bußgelder, falls jemand trotz eines Verbots ein Geschäft öffnet. Wer einen Betrieb öffnet, der eigentlich geschlossen haben müsste, muss laut des Entwurfs mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Betreiber von Betrieben, die noch geöffnet sind, die sich aber nicht an vorgeschriebene Hygienemaßnahmen hält, müssen bis zu 2500 Euro zahlen. Diese Bußgelder orientieren sich am Infektionsschutzgesetz.

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Bund und Länder haben bereits geregelt, dass Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten sind. Ausnahmen gibt es nur für Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Die Polizei in Berlin wies ausdrücklich darauf hin, dass Menschen beim Spazierengehen oder Einkaufen ihre Ausweise dabei haben sollten.

Im Senat ist die Verlängerung der Kontaktbeschränkungen unstrittig. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Ausgangsbeschränkungen bis zum 19. April festzulegen.

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