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Hartz IV

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Arbeitslosengeld: Hartz-IV-Klagen überschwemmen Berlins Sozialgericht

Allein im Juni haben 1404 Betroffene bei Deutschlands größtem Sozialgericht gegen die reformierten Regelungen geklagt. Mit einem Rückgang wird nicht gerechnet.

Rund zweieinhalb Jahre nach Einführung der umstrittenen Arbeitsmarktreform gibt es an Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin einen Berg an Hartz-IV-Klagen. Allein im Juni hätten 1404 Betroffene gegen die Regelungen geklagt, sagte Richter Michael Kanert. Ein Rückgang sei nicht in Sicht. "Wir haben die Sorge, dass es so hoch bleibt." Nur im März dieses Jahres gingen noch mehr Klagen ein. "Von einer Flut wollen wir schon gar nicht mehr sprechen, weil da auch wieder die Ebbe kommt", sagte Kanert, der auch Sprecher des Gerichts ist.

Im ersten Halbjahr 2007 betrafen mehr als die Hälfte der rund 14.000 neu eingereichten Klagen am Sozialgericht die neuen Bestimmungen. Der Streit über die Höhe des Regelsatzes für Empfänger von Arbeitslosengeld II (seit Juli 347 Euro) spiele nicht mehr die entscheidende Rolle, sagte Kanert.

"Untätigkeit der Behörden" einer der Hauptklagegründe

Das Bundessozialgericht hatte den Regelsatz von zuvor 345 Euro für rechtens erklärt. Derzeit beträfen 10 bis 20 Prozent der Klagen die "schlichte Untätigkeit der Behörden", etwa wenn sich Bescheide wochenlang verzögerten. Wenn es um das Existenzminimum gehe, müsse schnell entschieden werden, sagte Kanert. Weitere Klagen beträfen den Unterhalt für nicht eheliche Lebensgemeinschaften oder Mieten.

Noch im Januar 2006 gingen an dem Berliner Gericht nur rund 748 Verfahren zu Hartz IV neu ein. Seit August des Vorjahres stieg die Zahl dann auf mehr als 1000 Klagen monatlich an. Der Sprecher verwies darauf, dass über 80 Prozent der Fälle unstreitig ohne Urteil geklärt werden können. Von 82 Richtern am Sozialgericht der Hauptstadt seien 60 mit Hartz IV befasst. (mit dpa)

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