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Bislang sind 22 Anträge über eine staatliche Entschädigung eingegangen.

© Reuters

Anschlag am Berliner Breitscheidplatz: Familien der Terroropfer kritisieren Polizeiarbeit

Angehörige der Opfer sollen bis zu 72 Stunden nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz ohne Informationen gewesen sein. Berlins Opferbeauftragter fordert Verbesserungen.

Der Opferbeauftragte Berlins, Roland Weber, sieht einen „dringenden“ Handlungsbedarf bei der Personenauskunftsstelle der Polizei. Angehörige der Anschlagsopfer vom Breitscheidplatz hätten sich beschwert, dass die Einrichtung „bis zu 72 Stunden“ keine Informationen über das Schicksal von Opfern geben konnte, sagte Weber im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Es habe auch Klagen über eine unprofessionelle Kommunikation gegeben. So seien Angehörige nach „körperlichen Merkmalen“ ihrer vermissten Partner oder Verwandten gefragt worden, obwohl sie noch nichts über ihr Schicksal wussten.

„Die Personenauskunftsstelle war unterbesetzt und zeitweise völlig überlastet.“ Weber regte an, eine „zentrale mobile Stelle“ einzurichten, die sich im Fall eines Anschlags um alle Belange der Opfer kümmert. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) versprach, sich darum zu kümmern. Bislang seien 22 Anträge über eine staatliche Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz eingegangen. Weber mahnte an, das Gesetz zu reformieren, damit auch Opfer von Stalking oder Einbrüchen entschädigt werden können. Mindestens neun Schwerverletzte würden noch in Krankenhäusern behandelt, sagte Weber. Er zitierte einen Arzt mit den Worten: „Eine ganze Anzahl wird bleibende Schäden behalten.“

"Wir werden nicht in der Lage sein, sämtliche Anschläge zu verhindern"

Generalstaatsanwalt Ralf Rother sprach den Angehörigen der Opfer seine Anteilnahme aus. Er und seine Mitarbeiter aus der Abteilung Extremismus hätten sich nach dem Anschlag „nahezu täglich“ gefragt, ob dieser zu verhindern gewesen wäre. Die Erkenntnis: „Wir werden nicht in der Lage sein, sämtliche Anschläge zu verhindern.“ Andere Terrorverdächtige, gegen die auch keine konkreten Beweise vorlagen, habe man über einfache Straftatbestände wie Urkundenfälschung oder Leistungsmissbrauch aus dem Verkehr ziehen können.

Bei Amri habe dafür die Grundlage gefehlt. Aus der Telefonüberwachung sei ersichtlich geworden, dass er ins Drogenmilieu verstrickt war, allerdings sei es um sehr geringe Geldbeträge gegangen. Daher hätten er und seine Mitarbeiter „keine Möglichkeit gesehen, ihn wegen Kleinhandels mit Betäubungsmitteln“ zu belangen. Die Überwachung Amris sei am 21. September eingestellt worden.

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