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Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin.

© Fabian Sommer/dpa

Update

Angriff mit Hammer und Messer: Mord nach 52 Ehejahren – sieben Jahre Haft

Der 84-jährige Peter G. tötete seine 93 Jahre alt Frau mit Hammer und Messer. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen, so das Gericht.

Dem 84-jährigen Peter G. schien es egal zu sein, wie die Strafe gegen ihn ausfällt. Er hat sich selbst das Liebste genommen. Als sie schlief, hatte er sie mit einem Hammer attackiert, nach mindestens 30 Schlägen ein Küchenmesser geholt und mehrfach auf sie eingestochen. Ilona G. starb an ihrem 93. Geburtstag.

Es war ein heimtückischer Mord, urteilte das Landgericht am Freitag und verhängte sieben Jahre Gefängnis. Regungslos saß G. auf der Anklagebank. „Es war kein Hass, kein Verdruss, sondern schlichtweg der einzige Ausweg für ihn in dem Moment“, sagte der Vorsitzende Richter.

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Eine „Spirale von Problemen“ habe in einen Tunnel geführt. Peter G. habe in der Situation nicht mehr Abstand nehmen und überlegen können, ob der Tod dessen, den man liebt, wirklich eine Lösung sein kann. Laut psychiatrischem Gutachten lag bei dem Rentner neben vielfältigen körperlichen Gebrechen auch eine schwere depressive Episode vor.

Das Gericht schloss nicht aus, dass er in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war. Deshalb erging keine lebenslange Freiheitsstrafe.

Peter G. spricht von seiner „Kleenen“

Fast 52 Jahre waren sie verheiratet. Peter G., gelernter Werkzeugmacher, hatte seine Frau bei der Arbeit in einem Werk kennengelernt. Sie war Feinlöterin. Eine Zwei-Zimmer-Wohnung in Neukölln bezogen sie, machten Reisen, hatten auch im Alter ihr Auskommen. Wenn Peter G. von seiner Frau spricht, nennt er sie liebevoll „meine Kleene“.

Er hatte gestanden – traurig, voller Reue: „Was ich meiner Kleenen angetan habe, tut mir in der Seele weh.“ Die harmonische Ehe blieb kinderlos. Sehr auf sich selbst bezogen habe das Paar in den letzten Jahren gelebt, hieß es im Urteil. Ilona G. habe die Wohnung im dritten Stock nicht mehr verlassen können. Peter G. habe mehr und mehr die Rolle des Versorgers übernommen.

Situation spitzte sich zu - Peter G. fand keine Lösung

Die Situation habe sich Ende letzten Jahres verschlechtert, als Peter G. zu Untersuchungen in ein Krankenhaus sollte. Es sei für ihn ein Schreckensszenario gewesen – „was dann mit seiner geliebten Frau werden würde“. Er suchte nach einer Lösung. Externe Betreuung, ein Seniorenheim oder mit ihm ins Krankenhaus gehen? „Sie lehnte jede Form ab“, so der Vorsitzende Richter. Wie sie es bereits in Gesprächen zuvor getan habe – „kategorisch und mit einigem Starrsinn“.

In dieser Situation sei G. am Abend des 5. Januar der Gedanke gekommen, sie zu töten. Zwei Stunden nach Mitternacht griff er an. Sein Plan war es, sie mit einem Hammerschlag zu töten. Es misslang. Sie wachte auf, wehrte sich. In Panik habe er immer wieder zugeschlagen und dann zugestochen. Als er dann sah, was er der Frau angetan hatte, die er liebte, legte er das Messer an sich selber an, scheiterte aber und alarmierte schließlich die Polizei.

Er befindet sich seitdem im Haftkrankenhaus. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Auch der Verteidiger ging von einem Mord aus. Er stellte keinen konkreten Strafantrag. Erfolglos blieb sein Antrag auf Haftverschonung.

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