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Tauben fliegen vor dem Fernsehturm in Berlin.

© Berthold Stadler/ddp

Amtsgericht Tiergarten: Eine Frau steht vor Gericht, weil sie Tauben gefüttert hat

Eine Frau erhielt wegen Taubenfüttern auf dem Alexanderplatz eine Anzeige. Heute fiel das Urteil - bestraft wird sie nicht und ist doch enttäuscht.

Berlin - Mit diesem Andrang haben sie im Amtsgericht Tiergarten offensichtlich nicht gerechnet. Verhandelt wurde nur eine kleine Ordnungswidrigkeit – es ging um 85 Euro. Trotzdem wollten fast 50 Menschen, ganz überwiegend Frauen, den Prozess am Dienstagmittag miterleben. Denn der Bußgeldbescheid, den Doreen Rothe Ende 2016 bekam, hat bei Berliner Taubenfreunden für Aufregung und Wut gesorgt. Entsprechend voll war es auf dem engen Gang des Gerichts in Moabit.

Am 6. November 2016 fütterte Rothe wie jeden Tag die Tauben auf dem Alexanderplatz – mit extra dafür gekauftem Futter. Als ein Junge mit dem Fahrrad durch den Taubenpulk fuhr, fing die 46-Jährige Streit mit dessen Vater an. Am Ende erhielt sie eine Anzeige vom Ordnungsamt Mitte: Weil ihr Taubenfutter und der Kot der Tiere die Straße verunreinige.

Rothe, die für einen Tierschutzverein arbeitet, hat den Strafbescheid sofort angefochten. Leicht gebeugt, aber entschlossen, die braunen Haare zum Pferdeschwanz gebunden, saß die zierliche Frau nun vor der Richterin. Von Straßenverunreinigung könne keine Rede sein, sagte sie. „Die Tauben sind so ausgehungert, die fressen alles sofort auf.“

Vor Gericht ging es jedoch schnell nicht mehr um diesen einen Nachmittag am Alexanderplatz. Dass Bezirksämter Bußgelder gegen Taubenfütterer wegen des Straßenreinigungsgesetzes verhängen, sei in Berlin völlig ungewöhnlich, sagte Rothes Anwalt Hans-Georg Kluge. Er glaube, dass der Bezirk Mitte nun versucht, mit dem Straßenreinigungsgesetz durch die Hintertür das Füttern von Tauben zu verbieten. Denn das ist in Berlin, anders als in Hamburg, München, Köln und anderen deutschen Großstädten, noch immer erlaubt.

Kluge, der sich ebenfalls in einem Tierschutzverein engagiert, fuhr deshalb die ganz großen Geschütze auf. Sollte seine Mandantin die Straße verunreinigt haben, hätte sie immer noch legal gehandelt, meinte er: Denn die Stadttauben, die fast alle die Nachfahren domestizierter Zuchttauben seien, könnten ohne den Menschen gar nicht überleben. „Ohne Futter würden sie einen qualvollen Hungertod sterben. Genau das scheint der Bezirk Mitte aber zu bezwecken, wenn er das Füttern der Tiere unterbindet.“ Seine Mandantin habe sich deshalb in einer Notstandssituation über das Straßenreinigungsgesetz hinwegsetzen dürfen, um dem Tierschutz, den der Bezirk vernachlässige, zu seinem Recht zu verhelfen.

Der Wildtierexperte in der Berliner Umweltverwaltung, Derk Ehlert, mochte sich dieser Argumentation auf Tagesspiegel-Nachfrage nicht anschließen. „Sicherlich könnten einzelne Tiere, die inzwischen an Futter gewöhnt sind, sterben“, wenn der Bezirk ein Futterverbot durchsetze, sagte er. Der Bestand der Art sei aber keineswegs gefährdet. Als potenzielle Überträger von Krankheiten könnten Tauben auch dem Menschen gefährlich werden. Auch deshalb rate er davon ab, sie zu füttern.

In den Zuschauerreihen des Gerichts sorgte dagegen Kluges Argumentation für zustimmendes Gemurmel. Die Richterin ertrug Kluges Plädoyer, das als Beweisantrag daherkam, stoisch. Die Beweisanträge seien abzulehnen, sagte sie schließlich nach einer halben Stunde. „Denn sie tun hier nichts zur Sache.“

Das Verfahren gegen Rothe stellte die Richterin dennoch ein. Zwar habe Rothe den Alexanderplatz verschmutzt, jedoch nur für kurze Zeit. Dass nach der Fütterung noch Schmutz auf dem Alexanderplatz zurückgeblieben sei, habe das Ordnungsamt nicht nachweisen können.

Kluge und Rothe zeigten sich dennoch enttäuscht von dem Urteil. „Mit der Einstellung wegen Geringfügigkeit hat sich die Richterin um eine klare Entscheidung gedrückt“, sagte der Anwalt. Im März wird das Amtsgericht Tiergarten über einen weiteren Bußgeldbescheid gegen eine Taubenfütterin entscheiden.

Caspar Schwietering

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