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Mit einem schwarzen Opel hatte der Iraker Sarmad A. auf der A100 gezielt drei Motorradfahrer gerammt.

© Paul Zinken/dpa

Amokfahrt auf der A100: Berliner Gericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an

Der Mann habe aus einem krankhaften Wahn heraus gehandelt. Von ihm gehe wegen einer erheblichen Erkrankung weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Nach einer Amokfahrt auf der Autobahn A100 mit mehreren Schwerverletzten hat das Berliner Landgericht die weitere Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Aus einem krankhaften Wahn heraus sei es zu den Taten gekommen, begründete die Vorsitzende Richterin am Montag die Entscheidung.

Von dem Mann, der im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, gehe wegen einer erheblichen Erkrankung weiterhin eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Der Iraker soll im August 2020 auf der Berliner Stadtautobahn mit seinem Auto zunächst mehrere Fahrzeuge gerammt und dann drei Motorradfahrer angefahren haben. „Es ging ihm um die Tötung zufälliger Opfer“, hieß es im Plädoyer des Oberstaatsanwalts. Rasend schnell sei der 31-Jährige gefahren und habe mit seinem Auto „gezielt Jagd auf Motorradfahrer gemacht“.

Rechtlich seien diese drei Fälle als versuchter Mord zu werden. Die Opfer seien zum Teil lebensgefährlich verletzt worden und würden bis heute körperlich und psychisch erheblich an den Folgen leiden.

„Es sollten Menschen zu Tode kommen“, hieß es weiter im Urteil. Eine islamistische Motivation sei nicht festgestellt worden. In dem Wahn des Mannes seien allerdings „religiöse und islamistische Elemente enthalten“. Weil der 31-Jährige nicht bereit sei, Medikamente zu nehmen, sei „jederzeit zu erwarten, dass er erneut akut psychotisch wird“. Das Gericht verhängte zudem eine fünfjährige Führerscheinsperre.

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Mit dem Urteil folgten die Richter im Wesentlichen den Anträgen des Vertreters der Generalstaatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten sich gegen eine weitere Unterbringung im sogenannten Maßregelvollzug ausgesprochen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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