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Justizia.

© Helmut Vogler

Alkoholisiert, wütend und zu schnell: 26-Jähriger überfährt drei Obdachlose in Berlin – Bewährungsstrafe

2020 war der Mann am Bahnhof Zoo betrunken in eine Gruppe von schlafenden Obdachlosen gefahren. Die Männer wurden schwer verletzt. Nun fiel das Urteil.

Genau zwei Jahre nach einem schweren Autounfall am Berliner Bahnhof Zoo, bei dem drei obdachlose Männer zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden, ist der Verursacher verurteilt worden. Die Richter verhängten eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Der angeklagte 26-Jährige habe sich der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs, der fahrlässigen Körperverletzung sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag das Urteil.

Der Führerschein des Mannes wurde für zwei Jahre gesperrt. Dem Mann wurde zudem auferlegt, insgesamt 3600 Euro an einen der Verletzten zu zahlen sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Außerdem soll er für drei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt werden.

Aus „völlig nichtigem Anlass“ sei es zu der Fahrt des Angeklagten gekommen, hieß es weiter im Urteil. Nach einem Streit mit seiner damaligen Freundin habe sich der 26-Jährige am Morgen des 26. Juli 2020 alkoholisiert und wütend ans Steuer eines Geländewagens gesetzt. Er sei schließlich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit“ auf die Kreuzung Joachimsthaler Straße/Hardenbergstraße gefahren.

„65 bis 68 Stundenkilometer waren zu viel für die Kurve“, sagte der Vorsitzende Richter. Wegen seiner Alkoholisierung - mindestens ein Promille Alkohol im Blut seien festgestellt worden - habe sich der 26-Jährige verschätzt.

„Er verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und fuhr in die Gruppe der Obdachlosen, die schliefen“, hieß es weiter im Urteil. Die Männer seien überrollt und sehr schwer verletzt worden. Im Fall eines 36-Jährigen sei ein Bein derart zerschmettert worden, dass es amputiert werden musste. Er sei sieben Mal operiert worden. Zwei Passanten seien auf der Flucht vor dem Auto gestürzt und hätten Prellungen sowie Abschürfungen erlitten.

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Der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist und erstmals vor Gericht stand, hatte die Vorwürfe teilweise gestanden und Bedauern geäußert. „Es tut mir von Herzen leid“, erklärte er kurz vor der Urteilsverkündung. „Ich kann mir nicht verzeihen, dass der Herr meinetwegen ein Bein verloren hat.“ Der 26-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses vor drei Wochen zugegeben, dass er nach einem heftigen Streit mit seiner damaligen Freundin in das Fahrzeug gestiegen sei, das nicht ihm gehörte.

Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung beantragt. Der Verteidiger plädierte auf eine dreimonatige Bewährungsstrafe. Sein Mandant sei mit einer „zu hohen, aber nicht viel zu hohen Geschwindigkeit“ gefahren, begründete der Anwalt unter anderem. Eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs habe nicht vorgelegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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