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Pssst! Bitte nicht so laut mit dem Rollkoffer zur Haustür schlurfen. In Kreuzberg könnte man Sie glatt für einen unkultivierten Touristen halten. Foto: Imago

© imago stock&people

Airbnb und Co: Bisher nur wenige Ferienwohnungen registriert

Seit einem Jahr ist die Registriernummer für Ferienwohnungen Pflicht. Doch die Fronten zwischen Airbnb und Senat bleiben verhärtet. Das erschwert die Umsetzung.

Wer in Berlin seine Wohnung an Touristen vermieten möchte, muss eine Registriernummer angeben, die beim jeweils zuständigen Bezirksamt beantragt werden kann. Bei der größten Vermittlungsplattform Airbnb gibt es jetzt zumindest ein Kästchen für die Nummer bei den Inseraten. Das Gesetz gilt seit fast genau einem Jahr, bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Doch längst nicht alle Inserate haben diese Nummer.

Eine aktuelle Recherche vom RBB zeigt, dass zum Stichtag 31. März nur 3200 Registriernummern vergeben wurden, dem gegenüber stehen 13.824 aktive Wohnungsinserate im März, die das Datenportal insideairbnb.com aufweist. Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte haben nach Informationen des RBB die meisten Registriernummern vergeben, nämlich 811 und 970. In Spandau dagegen wurden nur 19 Inserate registriert, in Marzahn-Hellersdorf waren es sieben.

Für die Bezirke ist es tatsächlich schwer zu kontrollieren, wer seine Wohnung illegal, das heißt ohne Registriernummer über eine Plattform anbietet. Die genaue Anschrift des Anbieters ist auf den Plattformen oft nicht öffentlich einsehbar.

Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg hatten deshalb Mitte April mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Auskunftsanordnungen gegenüber Airbnb erlassen. Sie wollen, dass die Online-Plattform ihnen die Daten der Vermieter zur Verfügung stellt, deren Inserate nicht über die gesetzlich vorgeschriebene gültige Registriernummer verfügen und damit illegal sind.

In einem Brief vom 29. April an Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke), der dem Tagesspiegel vorliegt, erklärt das Unternehmen daraufhin, dass "nicht jeder, der ein Inserat auf einer Online-Plattform anbieten will", eine Registriernummer benötigt. Airbnb bezieht sich dabei auf eine Antwort von Staatssekretär Sebastian Scheel auf eine Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (beide Linke).

Beispielhaft nennt Scheel Ferienwohnungen in Gewerberäumlichkeiten, die keine Registriernummer benötigen. Deshalb sei laut Scheel eine Verpflichtung der Plattformen, alle Angebote ohne Registriernummer zu löschen, "nach derzeitiger Rechtslage schwer umsetzbar".

Berlins Problem mit der "Touristifizierung"

Airbnb betont im Brief den Datenschutz und lehnt eine „massenhafte Herausgabe von Nutzerdaten“ an den Senat weiterhin ab. Stattdessen schlägt das Unternehmen den Aufbau eines Online-Portals vor, mit dem das Land Berlin das Genehmigungs- und Registrierungsverfahren für Inserenten digital abwickeln könnte.

„Die Verwaltung würde so die benötigten Daten direkt von den Gastgebern erhalten und hätte alle Kontrollmöglichkeiten“, heißt es in dem Brief an die Senatorin. Die Lösung wäre außerdem für alle Plattformen, nicht nur Airbnb, anwendbar.

In Hamburg ist ein solches Online-Registrierungssystem seit 1. April aktiv, seit dem Tag gilt auch in der Hansestadt eine Registrierungspflicht für Wohnraum, der kurzfristig vermietet wird. Nach Recherchen des Hamburger Abendblatts waren bis zum 23. April schon 3926 Registrierungen bei der zuständigen Behörde eingegangen. Potsdam wartet auf ein brandenburgisches Landesgesetz, das aktuell in der Ausarbeitung ist, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu regulieren.

Senatorin Katrin Lompscher hält derweil an ihrer ablehnenden Haltung fest. „Wir nehmen mit Interesse zur Kenntnis, dass Städte, die Kooperationsvereinbarungen mit Anbietern wie Airbnb geschlossen haben - Amsterdam zum Beispiel – mittlerweile davon Abstand genommen haben und versuchen, das Problem über stärkere Regulierung zu lösen“, sagte die Senatorin am Dienstag bei einer Pressekonferenz des Senats im Roten Rathaus. Sie war zuvor gebeten worden, eine Bilanz des verschärften Zweckentfremdungsgesetzes zu ziehen. Berlin habe – wie viele andere Städte – ein Problem mit der „Touristifizierung von Wohnraum“, erklärte sie.

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