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Schlüsseldatum. Ende Juli endet eine Übergangsfrist in Sachen Registrierung.

© Britta Pedersen/dpa

Airbnb und Berliner Senat streiten weiter: Unklarheit über Registrierung von Ferienwohnungen

Die neuen Regeln für Ferienwohnungen in Berlin sorgen weiter für Ärger. Unklar ist, wer eine Registriernummer braucht. Eine Kooperation mit Airbnb lehnt der Senat ab.

Der Senat und Airbnb streiten weiter um die Umsetzung der neuen Regeln zur Zimmervermietung. Diese waren im Mai in Kraft getreten, es gilt jedoch eine Übergangsfrist, die Ende Juli abläuft. Dann müssen Vermieter in vielen Fällen eine Genehmigung einholen und eine Registriernummer angeben.

„Bisher findet durch den Senat oder die Bezirke keine Kommunikation zur Aufklärung statt“, kritisiert ein Sprecher von Airbnb. Das bürokratische System würde die Nutzer abschrecken. Das Zimmervermittlungsportal bemängelt zudem, dass der Senat weder eine aktualisierte Rechtsverordnung noch entsprechende Ausführungsbestimmungen veröffentlicht habe.

Dadurch gebe es von Bezirk zu Bezirk unterschiedliche Vorgaben zu den neuen Regeln. So verlangen einzelne Bezirke Flug- oder Urlaubsbuchungen als Nachweis dafür, dass eine Wohnung temporär nicht selbst genutzt wird, andere hingegen nicht.

Bezirke und Senatsverwaltung sind sich uneinig

Die Rechtsverordnung sei erarbeitet, erklärt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, sie müsse im nächsten Schritt durch den Senat beschlossen werden. „Wir gehen davon aus, dass sie, ebenso wie die Ausführungsvorschrift, im Herbst vorliegt“, sagt die Sprecherin. Doch schon vorher drohen Anbietern von Ferienwohnungen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, wenn das Bezirksamt dahinter kommt, dass jemand seine Wohnung illegal vermietet.

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Nicht eindeutig ist zudem, wer ab 1. August eine Registriernummer braucht. So dürfen einzelne Zimmer der Hauptwohnung ohne Genehmigung vermietet werden, wenn sie maximal 49 Prozent der Gesamtwohnfläche ausmachen. Die Erläuterungen von Airbnb und der Senatsverwaltung dazu lassen sich so verstehen, dass in diesem Fall auch keine Registriernummer notwendig ist. So liest man das Gesetz auch im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. „Nur wer mehr als 49 Prozent der Wohnfläche vermietet, muss eine Registriernummer beantragen“, heißt es dort.

Doch die Senatsverwaltung sieht das anders. „Künftig brauchen alle Anbieter einer Ferienwohnung eine solche Nummer. Der Unterschied ist nur, dass Personen, die unter 50 Prozent der eigenen Wohnung anbieten (und während der Zeit anwesend sind) die Nutzung nur anzeigen, sprich mitteilen, und nicht genehmigen lassen müssen“, erklärt eine Sprecherin. Den Vorwurf mangelnder Kommunikation weist sie entschieden zurück.

Staatssekretär will keinen Zugriff von Airbnb auf sensible Daten

Und auch das von Airbnb wiederholt unterbreitete Angebot einer gemeinsamen digitalen Schnittstelle zur Registrierung lehnt die Verwaltung ab. „Zuständig für die Registrierung und Genehmigung sind und bleiben die Bezirke“, sagt Staatssekretär Sebastian Scheel. „Einen Zugriff von Airbnb auf sensible, personenbezogene Daten wird es nicht geben.“

Doch die Nachfrage nach Registriernummern ist weiter verhalten. Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurden bis Montagnachmittag 105 Anträge auf Genehmigung zur Zweckentfremdung und Vergabe einer Registriernummer gestellt. Davon lag in 59 Fällen bereits eine Genehmigung vor und es wurde lediglich zusätzlich die neu erforderlich Nummer versandt.

Im Bezirk Pankow wurden für das neue Verfahren mit Nummer nur 107 Anträge gestellt, nach dem bisherigen Verfahren waren es 392 Anträge. Das stünde „in keinem Verhältnis zur Anzahl der vermuteten Ferienwohnungen“, sagt Nicole Holtz, zuständige Mitarbeiterin im Bezirksamt Pankow. „Es wird offensichtlich vielfach weiter darauf spekuliert, dass die eigene Ferienwohnung auch zukünftig nicht auffallen wird.“

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