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Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Frank-Christian Hansel.

© Bernd von Jutrczenka/ dpa

Abstimmung über Antidiskriminierungsgesetz: AfD-Antrag bringt Zeitplan im Abgeordnetenhaus durcheinander

Die AfD will, dass die Abgeordneten am Donnerstag namentlich über das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz abstimmen. Es droht ein Zeitchaos.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause droht dem Plenum des Abgeordnetenhauses ein Zeitchaos. Anlass dafür ist ein Antrag der AfD-Fraktion. Diese möchte die für den frühen Nachmittag geplante Abstimmung über das umstrittene Landesantidiskriminierungsgesetz namentlich durchführen lassen. Aus Parlamentskreisen heißt es, der Vorgang könnte unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen bis zu zwei Stunden in Anspruch nehmen.

Als Konsequenz dessen könnten andere Besprechungspunkte nicht mehr behandelt werden. Klar ist schon jetzt: Der Plenartag wird mit einer Verzögerung beginnen. Um 10 Uhr, wenn Abgeordnetenhauspräsident Ralf Wieland (SPD) die Sitzung normalerweise eröffnet, tritt am Donnerstag zunächst der Ältestenrat des Parlaments zusammen.

Dann soll geklärt werden, wie die namentliche Abstimmung durchgeführt und die Plenarsitzung insgesamt organisiert werden kann. Gruppenbildungen von Abgeordneten im Plenarsaal, wie sonst in solchen Fällen üblich, sollen in jedem Fallvermieden werden. Gewählt werden soll in Kabinen. Diese müssten nachjedem Abgeordneten gereinigt oder desinfiziert werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren, hieß es weiter.

Polizisten sollten sehen, "wer hinter ihnen steht"

Nicht ausgeschlossen, dass die Plenarsitzung erst mit einstündiger Verspätung oder mehr beginnt. Während die AfD-Fraktion ihren Antrag damit begründet, dass alle Berliner Polizisten sehen sollen, „welche Abgeordneten zu ihnen stehen und welche ihnen hinterhältig in den Rücken fallen“, herrscht in den anderen Fraktionen Frust über die aus deren Sicht unsinnige Verzögerung.

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Für Kritik sorgt vor allem der Umstand, dass die AfD in Person ihres Parlamentarischen Geschäftsführers Frank-Christian Hansel einem vorübergehenden Verzicht auf namentliche Abstimmungen zugestimmt hatte. Die Entscheidung dazu fiel am 12. März einstimmig. Begründet wurde sie mit dem „Schutz der im Abgeordnetenhaus tätigen Menschen und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Verfassungsorgans Parlament“.

Neben dem Verzicht auf namentliche Abstimmungen einigten sich die Fraktionen damals unter anderem darauf, Plenar- und Ausschusssitzungen nach dem Pairing-Verfahren durchzuführen. Danach verzichten Abgeordnete aller Fraktionen auf die Teilnahme am Plenum, um die geltenden Abstandsregeln im Plenarsaal unter Wahrung der Mehrheitsverhältnisse durchsetzen zu können.

Mit dem Antrag auf namentliche Abstimmung ist dieses Verfahren passé. Hansel, der den Antrag am Mittwoch in die Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer eingebracht hatte, bezeichnete die Kritik der anderen Fraktionen als „zusätzliches Armutszeugnis“. Es wäre „verfassungswidrig“, wenn die Corona-Regeln „missbraucht“ würden, „um damit das Abstimmungsverfahren auszuhebeln“, erklärte Hansel und bezeichnete das Zeit Argument gegen die namentliche Abstimmung als „fadenscheinig“.

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