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Kerzen erinnern vor der Gedächtniskirche an die Opfer des Breitscheidplatz-Anschlags.

© Sophia Kembowski/dpa

Update

Abschlussbericht des Berliner Amri-Ausschusses: „Die Summe der Fehler hat den Anschlag möglich gemacht“

Nach vier Jahren legt der Untersuchungsausschuss zum Berliner Terroranschlag seinen Abschlussbericht vor. Er sieht schwere Versäumnisse bei Sicherheitsbehörden.

Von Sabine Beikler

Der Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz sieht schwere Versäumnisse bei den Sicherheitsbehörden. Neben mangelnder Personalausstattung bemängelt das Gremium auch einen unzureichenden Informationsaustausch, eine falsche Einschätzung des späteren Attentäters Anis Amri und einen nachlässigen Umgang mit dem Verbotsverfahren gegen die Fussilet-Moschee. Das geht aus dem 1235 dickem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Der Bericht fasst die Erkenntnisse aus vier Jahren Untersuchungsarbeit zusammen und wurde am Montag vorgestellt. Der Ausschuss hatte sich am 14. Juli 2017 konstituiert. 92 Zeugen und Sachverständige hörten die Mitglieder in 64 Sitzungen, davon etliche Zeugen mehrfach. Es waren lange Tage, regelmäßig an Freitagen, an denen der Ausschuss um 10 Uhr die Sitzungen oft mit Open End bis in den späten Abend abhielt.

Der Untersuchungsausschuss muss die Arbeit der Ermittlungsbehörden vor und nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016, bei dem zwölf Menschen ermordet wurden, retrospektiv betrachten. Er hat aber in dem Bericht auch beschrieben, welche Verbesserungen oder Veränderungen nach dem Anschlag erfolgten. Beispiel Landeskriminalamt Berlin.

In den Jahren 2015 und 2016 hatte das LKA Berlin keine ausreichende Personalausstattung. So hatte das LKA 5 – polizeilicher Staatsschutz - über 380 besetzte Stellen, im Jahr 2017 waren es dann 459 Stellen. Trotz der überhöhten Arbeitsbelastung sei es dem damaligen Dezernatsleiter Axel B. möglich gewesen, an 36 Tagen in 2016 einer Nebentätigkeit nachzugehen, stellt der Ausschuss fest. Der LKA-Beamte hielt Vorträge und Seminare und baute darüber auch Überstunden ab. Diese Tatsache erschien dem Ausschuss „bemerkenswert“.

Zu wenig Personal - Amri-Observation abgebrochen

Auch das LKA 6, die operativen Dienste, hatte zu wenig Personal, um Amri rund um die Uhr, wie es eigentlich die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, zu observieren. Doch das allein reicht nicht aus, um die Behördenpannen zu begründen. Denn die Observation wurde schlichtweg abgebrochen, Amri geriet aus dem Visier der Berliner Sicherheitsbehörden. Der Ausschuss stellt fest, dass das LKA Berlin auch nicht „effektiv genug aufgestellt“ war. Es fehlten einheitliche Standards für eine vollständige Vorgangsdokumentation. Außerdem habe es Fehler bei der Eingabe von Personendaten gegeben.

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„Es wäre Aufgabe der Führungsebene gewesen zu kontrollieren, ob die Vorgaben hinsichtlich er Dokumentation der Bearbeitung durch die Sachbearbeiter beachtet werden“, stellt der Ausschuss fest. Das gelte insbesondere für Axel B., die damalige Abteilungsleiterin des Polizeilichen Staatsschutzes, Jutta Porzucek, und den Leiter des LKA, Christian Steiof. Porzucek, die wegen der Pannen behördenintern umstritten war, leitet heute die Direktion 1 in Pankow und Reinickendorf.

Terror-Abwehrzentrum: Umfassende Informationen nicht gesichert

Der Ausschuss kritisiert den unzureichenden Informationsaustausch innerhalb der Sicherheitsbehörden und zwischen Sicherheits- und Justizbehörden. Und selbst bei Sitzungen im gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum, in denen Anis Amri eine Rolle spielte, sei es nicht gesichert gewesen, „ob die Teilnehmer der Sitzungen tatsächlich umfassend über alle relevanten Erkenntnisse informiert wurden“, stellt der Ausschuss fest.

Einen „gravierenden Fehler“ erkennt der Ausschuss in dem „fehlenden Druck“ im Verbotsverfahren gegen den erst im Februar 2017 verbotenen salafistischen Moscheeverein „Fussilet 33 e.V“. Politisch verantwortlich war dafür der frühere Innensenator Frank Henkel (CDU). Andreas Geisel (SPD) wurde nach der Wahl erst am 8. Dezember 2016 zum Innensenator ernannt. Amri und andere bekannte Gefährder gingen in der Moschee ein und aus.

Zentraler Fehler: LKA-Fehleinschätzung zu Amri

Als einen der zentralen Fehler im Fall Amri aber sieht der Ausschuss die Fehleinschätzung des LKA hinsichtlich Amri: Jemand, der mit Drogen dealt, könne sich nicht gleichzeitig im salafistischen Milieu radikalisieren. Im Gegensatz zu den Sachbearbeitern beim LKA 5 sei der im LKA arbeitenden Islamwissenschaftlerin sehr wohl bewusst gewesen, dass diese Konstellation wahrlich keine Seltenheit war.

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Nur: Es erfolgte kein regelmäßiger Austausch zwischen den Behördenmitarbeiter:innen. Und der Verfassungsschutz blieb laut Ausschuss auch viel zu passiv. Obwohl er mit Amri immer wieder zu tun hatte, leitete der VS keine operativen Maßnahmen gegen Amri ein. Es sei „nicht nachvollziehbar“, dass Amri vom Verfassungsschutz als reiner Polizeifall abgetan wurde, so der Ausschuss.

Vorsitzender: „Wir haben keinen einzelnen Schuldigen gefunden“

„Wir haben keinen einzelnen Schuldigen gefunden“, sagte der Ausschussvorsitzende Stephan Lenz (CDU) am Montag über die Arbeit der Sicherheitsbehörden. „Aber wir haben zahlreiche Fehler festgestellt. Die Summe dieser Fehler hat den Anschlag möglich gemacht und ihn begünstigt.“ Deshalb wurde Amri nicht gestoppt. Lenz erklärte den zentralen Fehler: die Fehleinschätzung der Entwicklung des späteren Attentäters. Hinzu kamen zu wenig Personal, kein guter Informationsaustausch zwischen den Behörden, ein schlechtes Gefährdermanagement in Berlin in den Jahren 2014 bis 2016. Auch der Verfassungsschutz sei zu passiv gewesen. Amri hätte man auch in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskriminalamtes überführen können.

Lenz betonte, das sei aber noch kein Plädoyer dafür alles zu zentralisieren. Das Verbotsverfahren zur Fussilet-Moschee sei zu langsam erfolgt. Und das Zusammenspiel zwischen Generalstaatsanwaltschaft und den Ermittlungsbehörden hätte auch besser sein können. Die Betreuung der Opfer nach dem Anschlag sei ebenfalls nicht zufriedenstellend gewesen.

Lenz betonte, dass seit dem Anschlag der Opferschutz deutlich besser geregelt ist. Was weiterhin notwendig ist: Die islamwissenschaftliche Expertise bei den Behörden müsse verbessert werden, und die Sicherheitsbehörden müssten stärker im Austausch sein.

1500 Akten plus mehrere Terabyte digitale Akten

Der Ausschussvorsitzende sagte, der Bericht sei „einstimmig“ von den Fraktionen angenommen worden. „Wir waren uns bewusst, dass wir eine große Verantwortung gegenüber den Opfern und der Öffentlichkeit haben.“ Der Anschlag sei ein „Angriff auf unsere Gesellschaft“ gewesen. „Der Auftrag war, Einzelfehler herauszuarbeiten und strukturelle Schwachstellen zu benennen“, sagte Lenz zur Arbeit des Ausschusses.

Was die Abgeordneten in den Sitzungen zur Hand hatten, war nur ein kleiner Teil dessen, was dem Ausschuss an Akten zur Verfügung stand.
Was die Abgeordneten in den Sitzungen zur Hand hatten, war nur ein kleiner Teil dessen, was dem Ausschuss an Akten zur Verfügung stand.

© imago/Christian Ditsch

1500 Akten plus mehrere Terabyte digitale Akten hätten dem Ausschuss in einem Datenraum zur Verfügung gestanden, erklärte der CDU-Politiker. Allerdings habe es ein „Problemfeld vertrauliche Unterlagen“ gegeben, sagte er in Anspielung auf Konflikte mit den Behörden, die nicht alle Informationen herausgegeben wollten.

Das BKA zum Beispiel habe „große Probleme“ gehabt, dem Ausschuss Unterlagen zur Verfügung zu stellen. So habe der frühere Sonderermittler Bruno Jost die Unterlagen für den Ausschuss gesichtet. Auch das Bundesinnenministerium hatte der Ausschuss erfolgreich verklagt, Akten nicht in großen Teilen zu schwärzen, sondern Textstellen leserlich im Kontext zur Verfügung zu stellen.

Linken-Kritik: Festhalten an „Einzeltäterthese“

Neben den Grünen, die ihr Sondervotum bereits vorgestellt hatten, gaben Linke, FDP und AfD Sondervoten ab. Die Linke kritisiert, dass die Behörden an der „Einzeltäterthese“ festhielten und „ein wenig ausgeprägtes behördliches Interesse für das Netzwerk, das die Tat ermöglicht hat“ gezeigt habe. Es habe außerdem eine unklare Aufgabenverteilung zwischen Land und Bund gegeben.

Die FDP hat den Fokus auch auf eine mögliche Abschiebung von Amri gelegt: Es habe „viel Handlungsspielraum“ gegeben,dass Amri zügig hätte abgeschoben werden können. Auch auf Tunesien als Herkunftsland sei zu wenig Druck ausgeübt worden. Die FDP fordert darüber hinaus „unkomplizierte bürokratische Strukturen“ in Berlin bei der Hilfe für Opfer und Betroffene. Und ein eindeutiges Ergebnis ob Amri die Tat allein ausgeübt habe, habe nicht ermittelt werden können. Allerdings sagte der Bundesanwalt Salzmannn aus, dass es für direkte Mittäter keine Anhaltspunkte gebe.

Die AfD kritisiert die in den Jahren 2015/2016 vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erbetene Amtshilfe bei der Bundeswehr, um die Flüchtlingswelle zu bewältigen. Dafür habe es keine juristische Grundlage gegeben.

Linke: Behörden haben Befugnisse unzureichend ausgeschöpft

Der SPD-Innenpolitiker Frank Zimmermann (SPD) sagte bei der Vorstellung des Berichts, die strukturellen Probleme in Bund und Ländern seien „im Wesentlichen“ nach dem Anschlag verbessert worden. Seit 2017 gebe es eine schnellere Datenübertragung zwischen den Behörden. Die Landeskriminalämter hätten ein neues Analysetool, um wissenschaftliche Erkenntnisse in Ermittlungen zu integrieren. Auch würden inzwischen mehrere Verfahren, die denselben Gefährder betreffen, zusammengeführt. Und das Personal sei im Berliner LKA deutlich aufgestockt worden. Auch im GTAZ gebe es eine höhere Verbindlichkeit. „Hätte der Bund die Zuständigkeit für Amri an sich gezogen, wäre es besser gewesen“, sagte Zimmermann.

Der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann (SPD).
Der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann (SPD).

© Annette Riedl/dpa

Linkspolitiker Niklas Schrader betonte, der Bericht sei „kein Behördenentlastungsbericht“. Trotzdem habe man ein Sondervotum verfasst mit einer zentralen Feststellung: „Eine ganze Reihe von Befugnissen wurde von den Sicherheitsbehörden unzureichend ausgeschöpft.“ Von Amri habe es eine große Menge von Daten der Tele-Kommunikationsüberwachung gegeben, die aber nicht vollständig ausgewertet worden seien. Auch Telegram-Chats seien nicht ausgewertet worden. Und die Staatsanwaltschaft habe auch nicht nachgefragt, warum die Observation von Amri eingestellt wurde. Ebenso wenig wurde gegen Kontaktpersonen von Amri nicht oder nur unzureichend ermittelt.

Der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader.
Der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader.

© Annette Riedl/dpa

Das „Frühwarnsystem“ des Verfassungsschutzes, den die Linke ohnehin kritisch sieht, habe nicht funktioniert, erklärte Schrader. Die Verfassungsschutz-Zeugen hätten „keine gute Figur“ abgegeben, da sie vieles in ihren Aussagen unter Verweis auf den Quellenschutz zurückgehalten hätten. Schrader betonte, dass es noch viele offene Fragen gebe wie zum Beispiel die „Einzeltäterthese“, die man nicht ohne weiteres aufrecht erhalten könne.

Grüne: Pannen auch künftig nicht auszuschließen

Grünen-Politiker Benedikt Lux betonte, 300 Änderungsanträge der Grünen seien in dem Bericht übernommen worden. Trotz erheblicher Verbesserungen in den Sicherheitsbehörden aber könne man nicht ausschließen, dass solche Pannen wieder passieren.

Der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux.
Der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux.

© Annette Riedl/dpa

Er forderte eine Behördenkultur, die sich sensibel für das Aufzeigen von Fehlern zeigt. Die Kooperation mit Sicherheitsbehörden, wie sie der Ausschuss organisiert hatte, sei „falsch“. Das Parlament müsse in so einem Untersuchungsausschuss selbstbewusster sein. Man habe viel zu lang auf gewünschte Unterlagen gewartet. Lux forderte einen entsprechenden Staatsvertrag, wonach gewünschte Unterlagen in einer festgesetzten Frist den Parlamenten übergeben werden müssen.

Der FDP-Abgeordnete Stefan Förster forderte ebenfalls die Stärkung der Untersuchungsausschussrechte. „Man hatte manchmal das Gefühl, die Behörden kontrollieren den Ausschuss und nicht umgekehrt“, sagte Förster. Auch die Opfer müssten künftig besser betreut werden.

Die Vertreterin der Opfer, Astrid Passin, sagte, es gebe einen „Aufklärungswillen“. Aber die Ausländerbehörde habe ihre Instrumente damals nicht genutzt Amri und andere abzuschieben. Sie sei sich nicht sicher, ob nicht neben Amri doch eine zweite Person im Lkw-Führerhaus zugegen war. In Sachen Opferhilfe sei schon viel angestoßen worden. Trotzdem gebe es noch Nachholbedarf.

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