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Heimatlos. Für viele Asylsuchende bleibt die Zukunft ungewiss.

© dpa

Abschiebung in Brandenburg: Plötzlich ohne Mutter und Vater

Die Cottbuser Ausländerbehörde ließ eine Familie nach Russland abschieben. Zwei minderjährige Töchter blieben allein zurück.

Von Sandra Dassler

Die beiden Mädchen waren nicht zu Hause, als ihre Eltern und ihre sechs Geschwister am Donnerstag vor Pfingsten in ihrer Spremberger Wohnung abgeholt wurden. Immer wieder wies die Mutter die Beamten darauf hin, dass zwei ihrer Kinder fehlten, doch die winkten ab: Die Mädchen würden nachgebracht und dann gemeinsam mit ihrer Familie das Flugzeug besteigen.

Doch als die Maschine mit der Sammelabschiebung vorrangig tschetschenischer Flüchtlinge am gleichen Tag vom Leipziger Flughafen in die Russische Föderation startete, waren die 13- und 15-jährigen Töchter nicht an Bord. „Die Mutter muss furchtbar geschrien haben“, sagt eine Bekannte, die mit der Frau nach ihrer Landung in Moskau telefonierte: „Sie hat erzählt, dass man ihr die Arme auf den Rücken verdreht und sie gewaltsam ins Flugzeug gebracht hätte.“

Der Schock bei den Freunden und Helfern der Familie sitzt tief. „Die Kinder von den Eltern zu trennen und sie dabei ihrem Schutz zu entziehen, ist klar rechtswidrig“, sagt Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Brandenburg: „Seit mehr als einer Woche sind die beiden Mädchen inzwischen sich selbst überlassen. Die zuständige Ausländerbehörde hat auch im Nachhinein nichts unternommen, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten.“

Der Fall wird geprüft

Der Flüchtlingsrat und der Bundesverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fordern nun alle beteiligten Behörden auf, den rechtsstaatlichen Rahmen nicht zu verlassen. Das ergebe sich sowohl aus der Kinderrechtskonvention, dem Grundgesetz, der Landesverfassung als auch aus dem sogenannten Rückführungserlass des Landes Brandenburg. „Der gibt vor, den Schutz der Familie zu beachten, und untersagt ausdrücklich die Trennung Minderjähriger von einem Elternteil durch eine Abschiebung“, kritisiert Ivana Domazet: „Das müssten Innenministerium und Ausländerbehörde eigentlich wissen.“

Zumindest für das Innenministerium kann das ein Sprecher bestätigen: „Es ist eigentlich Usus in Brandenburg, dass man keine Eltern ohne ihre minderjährigen Kinder abschiebt. Das wissen auch alle Ausländerbehörden.“ Genauere Auskünfte könnten aber nur die Verantwortlichen in Cottbus geben - auf jeden Fall prüfe man den Fall genau.

Das werde jetzt auch die Anwältin der Familie tun, sagt Ivana Domazet. Allerdings sei es nicht das erste Mal, dass die Cottbuser Ausländerbehörde mit nicht nachvollziehbarer Härte reagiere.

Im selben Abschiebe-Flugzeug nach Russland saß auch ein 14-Jähriger. Er wurde mit seinem älteren Bruder und seiner Mutter abgeschoben. Die war vor etwas mehr als fünf Jahren mit den zwei Söhnen und einer Tochter nach Deutschland gekommen, weil sie als Alleinerziehende Angst hatte, dass ihr die Kinder von der Familie ihres Mannes weggenommen würden. Die Tochter starb in Deutschland mit 17 Jahren an Krebs, der Antrag auf Asyl wurde abgelehnt, die Familie hatte furchtbare Angst, wieder zurück zu müssen. Der heute 14-Jährige litt am meisten unter der Situation, entschloss sich gemeinsam mit seiner Familie, in eine Jugendhilfeeinrichtung zu gehen. „Er ist ein guter Junge“, sagt eine Helferin: „Aber ein Jugendamtsmitarbeiter hat ihn als Problemkind bezeichnet, ohne zu berücksichtigen, dass es die ungewisse Situation war, die er nicht ertrug.“

„Das war einfach falsch“

Obwohl es für ihn einen aussichtsreichen Hilfeplan gab, obwohl der ältere Bruder Aussicht auf einen Arbeitsplatz hatte, wurde die Familie am besagten Donnerstag um 5.15 Uhr von den Beamten aus den Betten geholt. Erst am Nachmittag des Vortags war der abgelehnte Antrag auf Bleiberecht bei ihrem Anwalt eingegangen; dieser konnte nicht mehr reagieren.

Im Flüchtlingsrat vermutet man nun, dass das Ganze schon länger geplant war. Im November vorigen Jahres habe es schon eine Abschiebung von Tschetschenen aus Cottbus gegeben, erzählt eine Helferin. Man begründete das damals unter anderem damit, dass ein Mann abgeschoben wurde, der an einer Straftat beteiligt war. „Das war einfach falsch“, sagt die Helferin: „Abgeschoben wurde eine Frau mit vier Kindern.“

Die beiden Mädchen in Spremberg sind jetzt bei befreundeten Familien. Sie wollen keinesfalls nach Russland. Ihre Mutter, so erzählt die Bekannte, weinte und schrie auch noch auf dem Moskauer Flughafen. Wohl deshalb erhielt sie von den deutschen Begleitern keine 100 Euro „Starthilfe“ wie die anderen Passagiere, sondern nur den Rat: Sie könne sich ja nun von hier aus um die Rückkehr der Kinder kümmern.

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