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Zu jung für die Demokratie? Rot-Rot-Grün will Jugendlich an die Urnen lassen, die Konservativen haben Einwände.

© imago/Emmanuele Contini

Abgeordnetenhauswahl 2021: Jugendverbände fordern Wahlalter ab 16 Jahren

Die Jugendverbände bereiten im Bund und in Berlin eine entsprechende Kampagne vor. Dafür muss die Verfassung geändert werden – doch die CDU ist dagegen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Landesjugendring hat die Berliner CDU aufgefordert, einer Absenkung des Wahlalters für die Abgeordnetenhauswahl auf 16 Jahre zuzustimmen. Dafür müsste die Landesverfassung durch das Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. 

SPD, Linke und Grüne sind dafür, aber das reicht nicht. Es fehlen 15 Stimmen aus den Reihen der CDU-Fraktion.

"Zeigt uns, dass Ihr Euer neues, junges Image ernst meint - und positioniert Euch jetzt für das Wahlalter 16", heißt es in einem Aufruf des Landesjugendrings, dem 34 regionale Kinder- und Jugendverbände angehören. Eine Forderung an die Adresse der Christdemokraten. Andere Bundesländer seien da schon weiter. 

In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen auch 16- bis 18-jährige Jugendliche an den Landtagswahlen teilnehmen. 

Von einer Herabsetzung des Wahlalters würden in Berlin rund 60.000 Jugendliche profitieren, das sind etwa zwei Prozent der Wahlberechtigten. Bislang können die 16- bis 18-Jährigen nur an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen - und zwar seit 2005.

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Auch für die Bundestagswahl, die im Herbst 2021 am selben Tag wie die Abgeordnetenhauswahl stattfindet, fordern jetzt 52 Jugendverbände das "Wahlalter 16". Dafür müsste noch in dieser Legislaturperiode das Grundgesetz geändert werden. 

Auf Bundesebene sind, wie in Berlin,  die Unionsfraktionen und die AfD dagegen. 

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Die Absenkung des Wahlalters wäre "ein wichtiges Signal an die junge Generation", gerade in diesen Krisenzeiten, sagte die Vorsitzende des Berliner Landesjugendrings, Ramona Hinkelmann, auf deren Initiative die Vollversammlung des Bundesjugendrings am vergangenen Wochenende einen entsprechenden Beschluss fasste. Das Wahlalter 18 Jahre gilt in Deutschland für die Bundestagswahl seit 1970. Seit 50 Jahren hat sich daran nichts geändert.  

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