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Zimmer frei. Ende Oktober ziehen im Berliner Abgeordnetenhaus neue Mieter ein.

© dpa

Abgeordnetenhaus: Mit dem D'Hondt-Verfahren zum Traumbüro

Bald werden im Abgeordnetenhaus die Tische gerückt. Welche Fraktion wie viele Büros bekommt, legt ein über hundert Jahre altes Verfahren fest.

Keine sechs Wochen und die neuen Mieter ziehen ein. In welchen Zimmern die 25 AfD-Abgeordneten, in welchen die 12 FDP-Politiker künftig arbeiten werden, entscheidet ein mehr als hundert Jahre altes Rechenmodell. Das nach ihm benannte Verfahren entwickelte der belgische Jurist Victor D’Hondt im Jahr 1882. Noch heute wird es im Abgeordnetenhaus angewandt.

Wer bekommt den Piraten-Coworking-Space?

Dort wissen sie seit Sonntagabend: Die SPD wird wohl weniger, die Linke mehr Büros bekommen. Die Piratenpartei wird ausziehen müssen, ihren Coworking-Space und ihr Vorstandsbüro aufgeben. Was mit den Räumen passiert, berechnen nun Mitarbeiter der Verwaltung.

Seit Montag erarbeiten sie einen Vorschlag, der den Fraktionen vorgelegt wird. Diese besprechen dann das Modell, das festlegt, welche Fraktionen zusätzliche Besprechungsräume erhalten. Zudem gibt es für jede Fraktion ein Sekretariat, Büros für Vorsitzende und Geschäftsführer sowie einen Besprechungsraum und einen Raum für die Pressestelle. „Vor allem müssen sich die Fraktionen einigen. Wir versuchen, ihnen dabei zu helfen“, sagt Beate Radschikowsky, Sprecherin des Abgeordnetenhauses.

Mit dem D'Hondt-Verfahren zum Besprechungsraum

Den Vorschlag erarbeitet die Verwaltung mit dem Höchstzahlenverfahren nach D’Hondt. Die Stärke jeder Fraktion wird dabei nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf etc. geteilt. Aus den Zahlen, die so entstehen, wird die höchste herausgesucht. Für diese Höchstzahl erhält die stärkste Fraktion einen ersten Raum. Nach diesem Prinzip geht es weiter: Unter den verbliebenen Zahlen wird erneut die Höchstzahl gesucht und der nächste Raum vergeben. Das Verfahren wird fortgesetzt, bis alle Büros unter den Fraktionen verteilt sind.

Einst war das D’Hondt-Verfahren das populärste im Wahlrecht der Bundesrepublik. Es galt als einfach und unkompliziert. Bis 1983 nutzte der Bundeswahlleiter das Verfahren, um die Sitze im Bundestag auf die Parteien zu verteilen.

D'Hondt wird eingesetzt in Albanien, Osttimor – und Berlin

Das System hat eine proporzverzerrende Wirkung, das heißt: große Parteien werden bevorteilt. Deshalb wurde es durch das Hare-Niemeyer-Verfahren ersetzt. Dieses wiederum wurde im Jahr 2011 durch das Sainte-Laguë-Verfahren abgelöst. Heute wird das D’Hondt-Verfahren angewendet, um Parlamentssitze in Albanien und Osttimor zu verteilen – und in den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen.

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