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Wartende Flugpassagiere in dem Wartebereich des Terminals im BER Flughafens.

© IMAGO/Achille Abboud

Abgelaufener Reisepass, Versicherung und Impfung: Worauf Urlauber kurz vor der Abreise achten sollten

Wer kurz vor dem Urlaub feststellt, dass der Pass abgelaufen ist, muss nicht gleich die Reise abbrechen. Was vor der Reise zu beachten ist.

Wer kurz vor der Reise feststellt, dass sein Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist, muss keine Sorge um seinen Urlaub haben: Die Innenverwaltung rät, sich direkt an ein Berliner Bürgeramt zu wenden. Dort können vorläufige Ausweisdokumente beantragt werden, die sofort ausgehändigt werden. 

Auch wer zuvor noch gar keinen Reisepass hatte, erhält so kurzfristig sein Dokument. Das gilt bei den Bürgerämtern sogar als Notfall, ein lang im Voraus gebuchter Termin ist deshalb nicht notwendig. Ein biometrisches Passbild hingegen schon.

Aber Achtung: Ein vorläufiger Reisepass enthält keinen Chip, mit dem auch Fingerabdrücke erfasst werden – in einigen Ländern kann aber nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen solchen Chip enthält. 

Es ist daher unbedingt vorher zu klären, ob in dem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird, darüber informiert das Auswärtige Amt. Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro, unabhängig vom Alter, er gilt für zwölf Monate.

Selbst wer schon am BER ist und feststellt, dass seine Ausweisdokumente fehlen, muss seine Reise nicht gleich abbrechen. Die Bundespolizei hilft weiter und stellt unter bestimmten Bedingungen Ersatzpapiere aus. Auch dann ist ein biometrisches Passfoto nötig. Dienstleister dafür gibt es in der Regel am Flughafen oder auch größeren Bahnhöfen. Ob die Ersatzpapiere im Reiseland akzeptiert werden, muss auch in diesem Fall überprüft werden.

Wer noch etwas mehr Zeit vor der Abreise hat, kann auch einen Express-Reisepass beantragen. Dieser wird gegen eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro innerhalb von höchstens vier Tagen von der Bundesdruckerei hergestellt und an das Bürgeramt geliefert.

Ein Reisepass kostet für Personen ab 24 Jahren 60 Euro und ist zehn Jahre gültig. Der Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig.

[Mehr zum Thema auf Tagesspiegel Plus: Nach Chaos an deutschen Flughäfen. Wie gut ist der BER auf den Ansturm in der Ferienzeit vorbereitet?

Wer ins Ausland reist und gesetzlich krankenversichert ist, sollte über eine Auslandsreisekrankenversicherung nachdenken. Außerhalb der EU und bestimmter Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten. Insbesondere in den USA kann das schnell teuer werden, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seinem Verbraucherportal „Die Versicherer“.

Wer sich kurzfristig impfen lasse möchte, sollte nicht zum Hausarzt gehen

Laut GDV deckt eine Auslandsreisekrankenversicherung folgende Leistungen ab: Die medizinische Versorgung und ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen, die stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung, Arznei-, Verband- und Heilmittel, den medizinisch notwendigen Krankentransport nach Deutschland sowie Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person beziehungsweise die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.

Wer innerhalb der EU reist, ist durch die European Health Insurance Card (EHIC) versichert. Sollte die EHIC nicht auf der Versichertenkarte ausgewiesen sein, rät das Bundesgesundheitsministerium dazu, sich von der Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung ausstellen zu lassen. Die EHIC deckt keinen Rücktransport nach Deutschland ab.

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Die Reise in ein bestimmtes Land erfordert unter Umständen eine entsprechende Schutzimpfung. Wer sich kurzfristig impfen lasse möchte, sollte nicht unbedingt zum Hausarzt gehen, empfiehlt die Reisemedizinische Ambulanz des Instituts für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit der Charité am Campus Virchow-Klinikum. Eine Gelbfieberimpfung kann etwa nur in staatlich zugelassenen Gelbfieberimpfstellen erfolgen.

Wie kurzfristig eine Reiseimpfung verabreicht werden kann, hängt davon ab, gegen welche Krankheit geimpft werden soll. Die Reisemedizinische Ambulanz der Charité ist Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr und Samstags von 11 bis 15 Uhr geöffnet.

Curth Moritz Voß

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