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Bereits im August zogen Neonazis zum Todestag von Rudolf Heß durch Berlin.

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Update

80. Jahrestag der Reichspogromnacht: Rechte klagen gegen Geisels Demo-Verbot

Nun entscheiden die Gerichte über das Verbot einer Rechten-Demonstration am 9. November in Berlin. Innensenator Geisel hat für eine Niederlage vorgesorgt.

Das Berliner Verwaltungsgericht prüft einen Eilantrag gegen das von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) erteilte Verbot der für den 9. November angemeldeten Demonstration von Rechtsradikalen. Der Antrag des Bündnisses „Wir für Deutschland“ ist - wie von den Demo-Anmeldern angekündigt - am Donnerstagmittag beim Gericht eingetroffen, wie ein Sprecher sagte. „Das wird zügig entschieden.“ Ob das Gericht noch am Donnerstag oder erst am Freitagvormittag einen Beschluss verkündet, stehe aber noch nicht fest. Das Gericht habe aber im Blick, dass jeder Seite noch Zeit für den Gang in die nächste Instanz zum Oberverwaltungsgericht (OVG) haben werde.

Geisel hatte am Donnerstag die für Freitagabend geplante Rechtsradikalen-Demonstration verboten. Eine entsprechende Verfügung hat die Innenverwaltung erlassen. Am 9. November jähren sich die Pogrome von 1938 von 80. Mal. Damals waren in Deutschland die Synagogen geschändet worden. Der Anmelder des geplantes Marsches hatte in den sozialen Medien angekündigt, Rechtsmittel gegen das Verbot einzulegen.

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Senator Geisel erklärte zu dem Verbot: Eine Demokratie müsse sich "nicht alles gefallen lassen", die Vorstellung, "dass Rechtsextremisten am 80. Jahrestag der Reichspogromnacht – womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen – durch das Regierungsviertel marschieren", fände er unerträglich. "Die Provokation, die von dieser Demonstration in Richtung der Opfer und ihrer Nachfahren ausgeht, ist gewollt und wird bewusst eingesetzt."

Vor einigen Tagen hatten 23 Unterzeichner in einem offenen Brief an den Senat ein Verbot gefordert: "Wir nehmen nicht hin, dass rechtsextreme Gruppen diesen Gedenktag missbrauchen. Wir fordern in unserem Brief die Verantwortlichen auf, den rechtsextremen Aufmarsch zu untersagen. Für uns steht fest: Antisemitismus und Rassismus fallen nicht unter die Meinungsfreiheit."

In der rot-rot-grünen Koalition gibt es aber auch Bedenken gegen das Verbot - weil nicht unwahrscheinlich ist, das Geisel vor Gericht scheitert. Der Rechtsexperte der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Benedikt Lux, erklärte: "Das Verbot ist politisch mutig, aber rechtlich heikel." Auch in der Berliner Polizei wird Geisels Vorgehen kritisiert. Man fühle sich von Geisel für seine politischen Zwecke verheizt. Offenbar glaubt Geisel selbst nicht recht daran, dass sein Verbot vor Gericht Bestand haben wird: Parallel zum Verbot ließ Geisel eine hohe Zahl von Einsatzkräften für Freitag anfordern.

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